Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 77

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800 Millionen Schilling werden durch gerechte Umschichtungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds getragen, weil da die gleiche Regelung beim Wochengeld wie beim Karenzgeld eintreten soll, nämlich eine Teilung von 70 zu 30.

Der Rest ist dann zur Sicherung der Qualität der Medizin von den Versicherten selbst zu zahlen. Aber wo immer ich persönlich die Möglichkeit hatte, mit den Versicherten zu sprechen, habe ich sehr hohes Verständnis gefunden. – Es sind dies die Maßnahmen im Bereich der Rezeptgebühren, im Bereich der Beitragssätze bei den Pensionisten. Diese Anhebung von 3,5 auf 3,75 Prozent erfolgt aber nur bei jenen Pensionisten, bei denen es heute nicht schon höhere Beitragssätze gibt.

Diese Anhebung um 0,25 Prozent dient der Absicherung der Qualität der Medizin. Weil wir länger leben, weil die Medizin besser wird, müssen wir eben trotz aller Kosteneinsparungen im Einnahmenbereich auch ein bißchen etwas dazu geben. Die 0,25 Prozent Anhebung bei den Pensionsbeiträgen bewirkt aber andererseits, daß diese Pensionisten von den Ausgaben, die für Aktive vorgesehen sind, wie zum Beispiel einer maßvollen Regelung bei den Krankenscheinen, ausgenommen sind.

Sie wissen, daß ich von vornherein für eine maßvolle Beitragsanhebung eingetreten bin – eine Maßnahme, die ohne Bürokratieaufwand möglich gewesen wäre. Diesbezüglich hat es innerhalb der Koalition Diskussionen gegeben. Wir haben es strikte abgelehnt – und da stehen wir zu unserem Wahlversprechen –, daß es echte Kostenbeteiligungen der Patienten gibt.

Es wird auch in Zukunft im Bereich der Gebietskrankenkassen, die ein völlig anderes System haben als andere Kassen, keine Kostenbeteiligung geben. Eine solche hätte im Bereich der Gebietskrankenkassen etwa bewirkt, daß jemand, der zum Arzt geht, dort mit einem prozentuellen Beitrag an Kosten belastet worden wäre, die er von vornherein nicht abschätzen hätte können. Außerdem hätte das einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand gebracht. Daher gibt es diese Kompromißvariante: keine Kostenbeteiligung, aber eine Beitragsgebühr für den Patientenschein, für den Krankenschein.

Diese Maßnahme ist so vorgesehen, daß sie in einem Quartal für einen Arzt einmal zu entrichten ist und daß Überweisungen – im Gegensatz zur Diskussion der letzten Stunde – weiter gebührenfrei bleiben. Das heißt, wenn jemand als Aktiver zum praktischen Arzt geht, dann ist eine Kassenscheingebühr in Höhe von 50 S im Quartal zu zahlen. Ausgenommen davon sind Kinder, Pensionisten, Menschen mit geringem Einkommen und Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, weil sie chronisch krank sind. Jede Überweisung ist frei. 50 S im Quartal, das sind pro Monat 16,60 S für die Absicherung der Qualität der Gesundheit, für die Absicherung dessen, daß wir auch in Zukunft am Fortschritt der Medizin in allen Bereichen teilhaben können. Wer diese Maßnahmen als unsozial betrachtet, hat nicht recht, ich glaube, das ist es wirklich nicht!

Gleichzeitig wurde eine echte Verbesserung im ASVG beschlossen. Dort ist heute für Krankheitsfälle nur vorgesehen, daß es 26 Wochen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld gibt. In guten Zeiten haben die Krankenversicherungen dieses Krankengeld bis zu eineinhalb Jahren erstreckt, satzungsmäßig war das möglich. Aufgrund der heutigen Situation, die natürlich die Finanzierungssicherung erforderlich macht, hatte beispielsweise die Wiener Gebietskrankenkasse bereits einen Beschluß gefaßt, daß es künftig nur für ein halbes Jahr Krankengeld geben soll. Das ist mir absolut sozial unverträglich erschienen.

Daher ist es notwendig – das wurde heute auch im Ministerrat beschlossen und wird dem Nationalrat zugehen –, daß bereits im Gesetz eine Krankengeldregelung für 52 Wochen vorgesehen ist. Keine Kasse braucht dann mehr zu fürchten, daß sie aus irgendwelchen Gründen daruntergehen müßte. Bei diesem Entwurf bleibt es nach wie vor offen, auch über diese 52 Wochen hinauszugehen, wenn es eine entsprechende Notwendigkeit und Möglichkeit gibt.

Ich stehe daher zu diesem Kompromiß. Ich betone, es ist ein Kompromiß, weil ich manche andere Regelungen für einfacher gehalten hätte, aber es ist ein Kompromiß, zu dem ich in jeder Phase stehen kann. Und auch die Pensionisten können das. Nochmals: Das ist keine Pensions


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