Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 110

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Stelle als Lehrerin, und er schlug allen Ernstes vor, im Ort sei eine Frau mit fünf Kindern, deren Mann habe ein gutes Auskommen, diese solle doch daheim bleiben.

Dem von Frau Haubner geäußerten Vorwurf, den Ländern werde nun die Möglichkeit eröffnet, die von ihnen erlassenen Ausschreibungen auf bestimmte Personen und Personengruppen zuzuschneiden, kann ich nicht folgen. Wenn etwa bei der Ausschreibung der Leiterstelle für eine Musikhauptschule als zusätzliches Kriterium spezielle Erfahrung und Ausbildung auf musischem Sektor gefordert wird, sehe ich dies als unumgängliche Notwendigkeit – auch, wenn sich ein älterer Kollege, der in den letzten 20 Jahren Oberlehrer in einem Polytechnischen Lehrgang war, ungerecht behandelt fühlt.

Weiters wird in der Vorlage dem Wunsch der Schulpartner Rechnung getragen. Abs. 1 des § 26a ermöglicht es dem Schulforum, bei Bewerbungen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Das geschah in vielen Fällen auch bisher schon, nur wurde von der Schulaufsicht immer erklärt, dies sei wohl eine Meinungsäußerung zugunsten dieses oder jenes Bewerbers, der aber keine Parteienstellung zukomme. – Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Auch bisher erfolgten Bestellungen letzten Endes aufgrund solcher Stellungnahmen.

Die Bestimmungen des Abs. 2 – die zeitliche Begrenzung der Schulleiterernennung – sind ebenfalls positiv zu sehen; und ob das jetzt vier oder fünf Jahre sind, wird nicht so wichtig sein. Es gibt genug Beispiele dafür, daß ein hervorragender Lehrer noch lange kein guter Schulleiter sein muß.

Schulmanagementkurse, die etwa Schulrecht, Schulverwaltung und Schulorganisation, Leitung, Mitarbeiterführung, Kommunikation und Kooperation sowie Konfliktmanagement und anderes beinhalten. Diese Kurse und berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgänge werden von den Pädagogischen Instituten seit Jahren angeboten, nur: Angenommen wurden sie nicht immer von denen, die sie nötig gehabt hätten. Daß die erfolgreiche Teilnahme nun eine Voraussetzung für den Wegfall der zeitlichen Begrenzung ist, kann ich im Sinne der Kolleginnen und Kollegen nur begrüßen. Die bereits erfolgreiche Absolvierung solcher Kurse könnte ja auch ein Plus bei Leiterbewerbungen und -bestellungen sein.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Schuljahr 1996/97 wird sich die Organisationsstruktur der Hauptschulen in einigen wesentlichen Punkten ändern. Neue Stundentafeln mit einem gekürzten Pflichtstundenangebot, dafür aber einem wesentlich breiteren Autonomierahmen haben zu pädagogischen Diskussionen an den Schulstandorten geführt. Ein neues Berechnungsmodell für die den Schulen zuzuweisenden Lehrerstunden – das sogenannte Normstundenmodell – berücksichtigt nun die Anzahl der Schüler, die eine Schule besuchen, als wesentlichen Berechnungsfaktor. Am Ende dieses Diskussionsprozesses wird ein Schulkonzept stehen, das als äußere Organisationsform die schulautonome Stundentafel wählt und ihre Freiräume entsprechend einsetzt.

Aus pädagogischer Sicht bringt die neue Stundentafel interessante Aspekte für die Arbeit unserer Hauptschulen.

Für kritische Anmerkungen bezüglich Kürzungen in einzelnen Fächern darf ich ein Beispiel anführen: Die Schülerliga meiner ehemaligen Schule gewann in den letzten Wochen den Landesmeistertitel. Als ich gratulierte, sagte der Direktor voll Stolz: Wir haben bei insgesamt zehn Turnstunden – statt zwölf – mehrere Sporthauptschulen ausgeschaltet und im Endspiel gegen eine Sporthauptschule gewonnen. – Qualität ist eben mehr als Quantität.

Eine Bitte wurde auch an mich herangetragen, und ich möchte sie an Sie, Frau Bundesministerin, weiterleiten: Für Sprengelhauptschulen mit schwierigen Verkehrsbedingungen wäre die autonome Entscheidungsmöglichkeit wichtig, die nunmehr um sechs Wochenstunden gekürzte Stundentafel so zu erstellen, daß die Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur vierten Klasse jeweils gleich viele Wochenstunden haben, um den täglichen Unterrichtsschluß weitgehend zum gleichen Zeitpunkt festsetzen zu können. Ein früherer Unterrichtsschluß bringt zum Beispiel den Kindern der ersten Klassen keinen Vorteil, weil die Schulbusse nur einmal am Tag Rückfahrten durchführen, und deshalb müssen alle bis zum spätesten Unterrichtsschluß warten.


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