Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 62

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was mir ein bißchen contre coeur geht, was das Selbstverständnis des politischen Agierens anbelangt. Ich war immer der Meinung, Initiativanträge entstünden im Parlament – es gibt auch im Parlament Beamte, sonst würden wir uns heute nicht mit diesem Bezügegesetz befassen. Daß aktive Beamte in den verschiedenen Bundesministerien an Initiativanträgen mitwirken, werden wir uns aber sehr gut merken. Wir werden als Opposition demnächst auch die Mithilfe der Beamten in Anspruch nehmen, denn ich glaube, daß – noch mehr als Politiker, wie dies Professor Schambeck richtig ausgeführt hat, sich dem gesamten Volk verantwortlich fühlen – Beamte für das Gesamtinteresse da sind und nicht für das Interesse einzelner Parteien oder einzelner Funktionäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es hat heute hier interessante Wortmeldungen gegeben, die noch andere Schwachstellen unseres demokratischen Systems aufgezeigt haben, vor allem die Gefahr – ich komme damit auf die Wortmeldung des Herrn Bundesrates Prähauser zurück und simplifiziere und vereinfache es jetzt –, daß wir bald ein Beamten- und Gewerkschafterparlament haben werden, daß es langsam unmöglich wird, daß auch andere Berufsgruppen hier vertreten sind. Diese Fragen sollten einer Diskussion zugeführt werden, aber ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß es in Österreich leider nicht mehr möglich ist, grundsätzliche politische Fragestellungen zu diskutieren, sondern daß wir uns einfach aus der Verantwortung, aus der Diskussion stehlen, indem wir uns mit irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten, und sei es nur der Vorwurf: Das kommt ja von der Opposition! Da können wir nicht darüber reden!, darüber hinwegzuschwindeln suchen, daß uns einfach die Potenz, die Kraft fehlt, eben diese grundsätzlichen Fragen unserer Demokratie, unserer demokratischen Rechtsordnung auch einer ordnungsgemäßen Diskussion zuzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich darf auch noch ein Wort zu den Ausführungen des Herrn Bundesrates Repar sagen. Sein Interesse an der Steuererklärung des freiheitlichen Obmannes ehrt ihn. Ich darf ihn darauf verweisen, daß darüber mehrmals in der Öffentlichkeit zu lesen war, daß es diverse Veröffentlichungen gibt, daß der freiheitlichen Bundesobmann, was seine Steuererklärungen und seine Steuerleistungen anbelangt, sehr wohl gegenüber der Öffentlichkeit Rede und Antwort gestanden hat, sodaß sich Bundesrat Repar durchaus informieren kann.

Ich darf auch noch – es ist das von verschiedenen Seiten angesprochen worden – auf den Leistungsbericht, auf die Entwicklung des Treuhandkontos für den freiheitlichen Sozialfonds zu sprechen kommen. Auch hier gibt es seit einiger Zeit die erste Abrechnung – das ganze System besteht ja noch nicht allzu lang –, aus der hervorgeht, daß die Zuwendungen von medizinischen Dingen über Minderheitenschutzarbeit, die Unterstützung eines Sozialvereins bis hin zur Lebenshilfe und zur Behindertenweltmeisterschaft reichen. All das kann nachgelesen werden. Ich kann Ihnen auch gerne diese Unterlagen zur Verfügung stellen. Es handelt sich hierbei keineswegs um irgendwelche Geheim- oder sonstige Fonds. All das ist der Öffentlichkeit vorgelegt worden.

Zurückkommend zum Gesetzesbeschluß betreffend das Bezügegesetz: Leider gilt trotz ihres hohen Niveaus die heutige Diskussion einer schlechten Sache. Es ist auch bemerkenswert, daß in den Wortmeldungen der Bundesräte der Regierungsparteien Skepsis und zum Teil Ablehnung überwiegen. Ich darf auch auf das Fernsehinterview von Herrn Staatssekretär Schlögl zu sprechen kommen, der am Dienstag im "Report" erklärt hat, es sollte die Aufsichtspflicht klar geregelt sein – das heißt natürlich übersetzt, daß sie nicht klar geregelt ist –, das Gesetz ginge in die richtige Richtung. Das kann schon sein, aber es ist natürlich, wenn man die Kehrseite heranzieht, keine Lösung.

Der Herr Staatssekretär hat sich sehr stark für die deutsche Lösung ausgesprochen und sie als die sauberste bezeichnet, nämlich die völlige Dienstfreistellung des Beamten, wenn er von der exekutiven zur legislativen Seite wechselt. Das ist sicherlich richtig. Wir vermeiden aber auch die Diskussion über die Frage, wie weit hier eine unstatthafte Verquickung zwischen exekutiver und legislativer Funktion gegeben ist, und damit kommen wir noch einmal zu der Frage, wie weit überhaupt Regierungsvorlagen, die von Beamten gemacht worden sind, die diese Gesetze dann zu vollziehen haben, wirklich unserer demokratischen Rechtsordnung entsprechen.


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