Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 70

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lich, daß nationale Rechte an eine supranationale Organisation abgegeben werden. Das bedeutet, daß der Parlamentarismus auf nationaler Ebene Veränderungen erfährt, teilweise auch ausgehöhlt wird.

Es ist nunmal ein Faktum, daß auch die nationalen Parlamente die Vorgaben der Europäischen Union zu übernehmen haben. Nimmt man die Europäische Integration auch ernst, so muß man zur Kenntnis nehmen, daß sich die Europäische Union eine Reihe von Maßnahmen, eine Reihe von Bereichen arrogiert. Daher bin ich sehr dankbar, daß auch Herr Bundesrat Kone#ny gesagt hat, daß wir dem Subsidiaritätsgedanken in besonderer Weise Rechnung tragen wollen. Unsere Aufgabe besteht auch darin, genau zu prüfen, welche Bereiche sich die Europäische Union zuordnen wird und welche im nationalen Recht bleiben. Das heißt, wir können das wesentlich mitbeeinflussen, es hängt sehr wesentlich von unseren Mitwirkungsrechten ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im großen und ganzen meinem Vorredner, Bundesrat Kone#ny, recht geben und ihm auch für das danken, was er hier gesagt hat. Es geht heute, glaube ich, nicht darum, festzustellen, wer als Erster da war und wer mit dem einen oder anderen Vorschlag recht behalten hat. Ich glaube, wir sollten heute feststellen, daß wir Mitwirkungsrechte in Österreich haben, die international hervorragend sind – ich kenne kein europäisches Parlament, das so weitreichende Mitwirkungsrechte hat, wie es das in Österreich hat –, und daß diese Mitwirkungsrechte in einer gemeinsamen Anstrengung auch aller drei hier im Bundesrat vertretenen Parteien beschlossen wurden und von allen diesen drei Parteien auch getragen werden.

Wir haben eine Reihe von Rechten, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund des Artikels 23e der Bundesverfassung, nämlich daß uns die Bundesregierung oder das jeweilige Mitglied der Bundesregierung unverzüglich über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten hat und uns die Möglichkeit geben muß, dazu auch eine Stellungnahme abzugeben. Dieses Informationsrecht vom Bundesrat umfaßt neben der Europäischen Gemeinschaft, nämlich der ersten Säule, auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die zweite Säule, genauso wie die Bereiche Justiz und Inneres, also die dritte Säule.

Die Frage, die wir sehr oft diskutieren und die vielleicht am Beginn unserer Arbeit nicht ganz klar war, war, was denn Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union sind und was denn die Rechtzeitigkeit der Übermittlung ist. Wir sind immer davon ausgegangen, daß wir über alle Vorhaben zu informieren sind und daß die Rechtzeitigkeit auch dann gegeben ist, wenn im Bereich der ersten Säule das Parlament befaßt wird, also sobald ein formeller Vorschlag der Kommission an den Rat vorliegt, und daran wird sich auch nichts ändern.

Ich möchte aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch zwei Dinge anschneiden, die mir auch aufgrund der heutigen Beschlußfassung notwendig erscheinen. Wir haben nunmehr Gott sei Dank die Möglichkeit, selbständig zu erledigen, und das ist richtig so. Denn es gibt im gesamten EU-Verfahren eine Reihe von Erledigungsmöglichkeiten zwischen Kommission, Rat und Parlament. Das heißt, es gibt eine Vielzahl von Verfahren, in denen auch inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden können oder vorgenommen werden müssen. Der Bundesrat hatte bisher nur die Möglichkeit, im Plenum endzuerledigen. Der EU-Ausschuß hatte nur der Vorberatung gedient. Nunmehr besteht also auch die Möglichkeit, daß wir im Ausschuß eine selbständige Erledigung machen können, und das ist ein wesentlicher Fortschritt.

Aber ich darf auch in Anregung der Wortmeldung von Herrn Bundesrat Kone#ny sagen, daß ich eine Veränderung und eine Weiterentwicklung der Geschäftsordnung für unbedingt notwendig halte. Ich möchte heute keine konkreten Vorgaben geben. Aber ich glaube, wir sollten gemeinsam – nämlich in allen drei Fraktionen – darüber nachdenken, wie groß denn der EU-Ausschuß auch in Hinkunft sein soll. Ist es tatsächlich erforderlich und tatsächlich gut, wenn wir enderledigen, daß 21 Mitglieder dem EU-Ausschuß angehören beziehungsweise es einen 16er-Ausschuß gibt, das heißt, daß ein Viertel des gesamten Bundesrates diesem Ausschuß angehört?

Zweiter Punkt: Wir sollten uns auch im Rahmen einer Geschäftsordnungsreform überlegen, wie wir eine Erledigung machen können. Gibt es die Möglichkeit der Stellungnahme, der Ent


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