Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 105

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Meine Damen und Herren! Einer anderen Schlagzeile ist zu entnehmen, daß es bei privaten Krankenversicherungen aufgrund verschiedener Dinge zu Prämienreduktionen kommen könnte. Umso unverständlicher ist es, daß es zu diesem quasi Kündigungsschreiben gekommen ist.

Andererseits, muß ich sagen, rechnet die öffentliche Hand selbstverständlich die private Bettenkapazität zur allgemeinen Bettenkapazität. Im Österreichischen Krankenanstaltenplan ist die private Bettenkapazität im Spitalsbereich miteingerechnet, und es wird von einer Reduzierung der Bettenanzahl im privaten Spitalsbereich gesprochen. Ich frage mich, mit welchem Recht die öffentliche Hand diese Reduzierung vorschreibt. Einerseits gibt sie kein Geld, andererseits möchte sie aber reduzieren. Nach wie vor wohnen wir in einem Bereich, der die private Initiative, das private Vermögen hoch einschätzt. Daher ist mir diese Vorgangsweise nur sehr schwer erklärlich.

Welche Maßnahmen können die Zukunft der privaten Krankenanstalten sicherstellen? Die privaten Krankenanstalten sind aufgrund ihres hohen medizinischen, technischen und personellen Ausstattungsgrades in der Lage, den größten Teil der in den öffentlichen Krankenanstalten angebotenen Leistungen zumindest qualitativ gleichwertig zu erfüllen. Nur wenige Teilbereiche, etwa die Versorgung Schwerstverletzter, die Transplantationsmedizin – auch nur mehr teilweise – oder die Herzchirurgie, waren bisher einzelnen Spitzeninstitutionen vorbehalten.

Einzelne bringen gerne das Argument, daß die privaten Krankenanstalten nur die vom medizinischen Standpunkt aus gesehen leichten und damit billigen Fälle behandeln würden. Das, meine Damen und Herren, ist aufgrund der Leistungsstatistik leicht zu widerlegen und leicht zu entkräften.

Wenn nun eine bestimmte Leistung, zum Beispiel eine Operation, in einer privaten Krankenanstalt erbracht wird, so ist es wohl nur recht und billig, daß die Privatanstalt den gleichen Betrag dafür erhält, den ein öffentliches Krankenhaus erhalten würde, wäre die Leistung von ihm erbracht worden.

Meine Damen und Herren! Die privaten Krankenanstalten können daher aufgrund des Gleichbehandlungsprinzips zu Recht fordern, daß sie für die Erbringung bestimmter gleicher Leistungen dieselbe Abgeltung erhalten wie das nächstgelegene Krankenhaus, wenn es diese Leistung erbringen würde.

Das Prinzip der freien Arztwahl und der freien Anstaltswahl muß – das ist auch mit ein Zweck dieser Initiative – gestärkt und darf nicht einer politisch motivierten Erfolgsmeldung, die lautet Abschaffung oder Umstrukturierung des KRAZAF, geopfert werden.

Meine Damen und Herren! Noch etwas: Wir in Österreich sind ganz besonders stolz darauf, daß wir viele private und auch ideelle Bereiche haben, die sehr gut funktionieren und die sehr erheblich zur Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung beitragen. Das geht über die ideellen Vereinigungen wie Rettung, Bergrettung bis hin zu den privaten Bereichen der Krankenanstalten.

Meine Damen und Herren! Wir sollten uns hüten, gerade in der Gesundheitsvorsorge und in der Gesundheitsobsorge einen Monopolcharakter entstehen zu lassen.

Herr Bundesminister! Ich darf meine Ausführungen zur Begründung der dringlichen Anfrage mit der für uns wichtigsten Frage schließen: Wann wurden Sie informiert, daß der Hauptverband der Sozialversicherungsträger die privatrechtlichen Verträge zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Anstalten aufgekündigt hat? Sind Sie in der Lage, uns hier zu sagen, daß das Fortbestehen der privaten Krankenanstalten gesichert ist? (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.16

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zur Beantwortung der dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bundesminister für Arbeit und Soziales zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


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