Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 108

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federführende Stelle dafür –, wurden bereits weitgehend Vereinbarungen getroffen, die zu einer neuen 15a-Vereinbarung führen werden. Auf der Basis dieser Vereinbarungen, die in den nächsten Tagen abgeschlossen werden, wird es dann für diesen Bereich der Spitäler von der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz einen Entwurf zu einer Krankenanstaltengesetz-Novelle, vom Herrn Bundesminister für Finanzen einen Entwurf für eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und von mir einen Entwurf einer flankierenden Änderung im ASVG geben.

Zur Frage 6: Welche verbindlichen Regelungen zur Finanzierung des Weiterbetriebes und der Patientenbetreuung werden zwischen echten Privatkrankenanstalten einerseits und den gesetzlichen Krankenversicherungen und den einzelnen Bundesländern und den einzelnen Privatversicherungsträgern andererseits vereinbart?

Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß diese Verhandlungen in die Kompetenz der einzelnen Versicherungsträger fallen. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, daß ich mich in diese Verhandlungen von Beginn an so weit eingeschaltet habe, als es meine Möglichkeiten überhaupt erlauben, und daß ich darauf einwirken werde, daß alles getan wird, daß die Verträge zeitgerecht abgeschlossen werden und damit auch eine entsprechende Patientenbetreuung und die Finanzierung des Weiterbetriebes dieser Spitäler aufgrund dieser Verträge im bisherigen Maße unter Berücksichtigung der neuen Grundsätze einer Kostendeckelung auch künftig gesichert werden.

Frage 7: Müssen privat versicherte Patienten mit einer weiteren Erhöhung ihrer Prämienzahlung beziehungsweise mit höheren Selbstbehalten rechnen, wenn die Privatkrankenanstalten keine Pflegegebührenersätze von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern mehr bekommen?

Dazu kann ich nur wiederholen, was ich bisher zu diesen Fragen erklärt habe. Ich gehe davon aus, daß es entsprechende neue Vertragsregelungen mit den Sozialversicherungsträgern geben wird. Im übrigen sind die Beziehungen zwischen den Versicherten und den Privatversicherungen privatrechtlich gestaltet. Auf diesen Vertrags- und Preisumfang habe ich daher keinen Einfluß.

Frage 8: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Weiterbestand der Privatkrankenanstalten zu sichern, da die Versorgungssicherheit der Patienten in öffentlichen Krankenanstalten nicht durchwegs gegeben ist, wie das jüngste Beispiel der tödlichen Schimmelpilzerkrankungen in der Universitätsklinik Innsbruck beweist?

Ich möchte bei dieser letzten Frage nochmals entschieden darauf hinweisen, daß es dabei nicht um die Frage privates oder öffentliches Spital geht. Ich bedauere es zutiefst – ohne nähere Kenntnis dieses speziellen Falles –, daß es immer wieder zu Fehlern in bestimmten Bereichen kommen kann. Dazu stehe ich. Aber diese Vorfälle für eine Diskussion über privat und öffentlich heranzuziehen, sehr geehrte Damen und Herren von den Freiheitlichen, das sollten Sie unterlassen. Ich würde wirklich dringend ersuchen, das aus einer sachlichen Diskussion künftig herauszuhalten! (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Neugestaltung der Verträge kann ich Ihnen nur noch einmal zusichern, daß ich alles in meinen Möglichkeiten Liegende tun werde, damit es zu diesen neuen Vertragsregelungen kommen wird. Es gibt in diesem Zusammenhang auch von mir Gespräche mit den Ländern. Hiezu ein Appell speziell an die Bundesräte: Eine sehr vernünftige Regelung – eine der möglichen Regelungen, aber eine sehr vernünftige – wäre es, wenn es im Einvernehmen mit den Ländern gelänge, Regelungen zu finden, wonach die Mittel für die Privatspitäler im bisherigen Ausmaß von den Sozialversicherungen zusätzlich an die Ländertöpfe geleistet werden, und dann, wo es möglich ist, von den Ländern auch die Möglichkeit gefunden wird, diese Regelung im Zusammenhang mit den Ländertöpfen zu treffen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.29

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.


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