Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 129

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genaue Auszählung der Pro- und Kontrastimmen, bei der die Zahl der Für- und Gegenstimmen bekanntgegeben werden.

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Die Debatte ist jetzt also geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung .

Ich werde bei der Abstimmung nach § 54 die Zahl der Für- und Gegenstimmen genau bekanntgeben.

Hoher Bundesrat! Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (53. Novelle zum ASVG), das Bundesgesetz BGBl. Nr. 110/1993, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Einkommensteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 – SRÄG 1996).

Es liegt zunächst der Antrag der Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das sind 18 Bundesräte. Das ist die Minderheit .

Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt . (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Die Gegenstimmen müssen Sie auch zählen!)

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die gegen diesen Antrag sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind 34.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist mit 35 Pro-Stimmen angenommen .

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (21. Novelle zum GSVG).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (20. Novelle zum BSVG) und das Betriebshilfegesetz (9. Novelle zum BHG) geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (24. Novelle zum B-KUVG).


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