Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 141

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belastet beziehungsweise ausgeleert ist, eine Umschichtung der Fremdleistungen, wie die Refundierung von Fahrtkosten für Schüler und Lehrlinge, wie bereits vom Kollegen Hüttmayr ausgeführt, erfolgt.

Die erwähnte Umschichtung kann aber nicht nur – auch das ist schon ausgeführt worden – zu Lasten der Länder und Gemeinden erfolgen, ohne im Finanzausgleich einen entsprechenden Ausgleich herzustellen. Es sollte daher raschest auch auf Bundesebene ein Konsultationsmechanismus ausverhandelt werden, der sicherstellen soll, daß in Zukunft kein Gesetz zu Lasten der Länder beschlossen werden kann, ohne zuvor mit den Ländern hierüber verhandelt zu haben; ein Konsultationsmechanismus, wie er in der Steiermark vor kurzem zwischen Land und Gemeinden bereits vereinbart wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesänderung wird des weiteren – das haben wir von den Vorrednern auch schon gehört – auf Wunsch der Lehrer eine Öffnung der Schulbuchaktion für Unterrichtsmittel nach eigener Wahl der Schulen erfolgen. Meine Fraktion wird diesen Novellierungen natürlich gerne ihre Zustimmung geben.

Ich möchte diese heutige Gesetzesänderung aber auch zum Anlaß nehmen, um über grundsätzliche Fragen der Familienförderungen zu sprechen. Es war für mich erfreulich zu hören, sehr geehrter Herr Bundesminister, daß Sie sich aufgrund einer gestrigen oder vorgestrigen Pressemeldung für eine Anhebung des Pflegegeldes für Pflegekinder sowie für eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Pflegeeltern einsetzen. (Beifall bei der ÖVP und Beifall des Bundesrates Prähauser. )

Die Aufnahme in einem Familienverband ist immer noch einem Heimplatz vorzuziehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Neben dem vor allem pädagogischen Argument, in einer Familie besser aufwachsen zu können, kommt aber auch ein finanzielles hinzu: Pflegeeltern bekommen monatlich nicht einmal 5 000 S für ein in Pflege genommenes Kind, während ein Heimplatz – zum Beispiel in der Steiermark – bis zu 60 000 S kostet. – Es ist daher aus meiner Sicht wirklich gerechtfertigt, das Pflegegeld für Pflegekinder anzuheben und eine sozialversicherungsmäßige Absicherung von Pflegeeltern anzustreben.

Das gleiche gilt aber auch – und das ist für mich von ebenso großer Bedeutung – für die Tagesmütter. Überall dort, wo es keine ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten gibt, sind es die Tagesmütter, die es anderen Müttern beziehungsweise auch Vätern ermöglichen, einem Beruf nachzugehen beziehungsweise nach der Karenzzeit wieder in den Beruf zurückkehren zu können. Diese wichtige Arbeit der Kinderbetreuung als Nachbarschaftshilfe zu qualifizieren beziehungsweise den Tagesmüttern "nur" ein Taschengeld zuzumuten, finde ich mehr als erniedrigend. Ich ersuche Sie daher, Herr Bundesminister, in dieser Angelegenheit – analog zu Ihren Bemühungen für ein erhöhtes Pflegegeld – die sozialversicherungsrechtliche Absicherung einzuführen, mitzutragen beziehungsweise uns bei diesen Bemühungen zu unterstützen.

Aus meiner Praxis weiß ich, wie schwer es ist – gerade für Frauen auf dem Lande –, infolge nicht vorhandener Kinderbetreuungseinrichtungen wieder in den Arbeitsprozeß einsteigen zu können. Da übernehmen die Tagesmütter eine wichtige Rolle. Warum ist man eigentlich nicht bereit, Tagesmutter als Berufsbild anzuerkennen und auch die Entlohnung hiefür auf einer kollektivvertraglichen Basis abzusichern?

In diesem Zusammenhang ist es für mich aber unverständlich, daß bei der Vergabe der 600 Millionen Schilling an Bundesmitteln für Kinderbetreuungseinrichtungen Tagesmütter-Projekte vorläufig ausgeklammert werden, weil angeblich – so sagt man mir – von ÖVP-Seite kein Verständnis für die Forderung unsererseits aufgebracht wird (Widerspruch bei der ÖVP), daß nur Vereine mit fix angestellten, arbeits- und sozialrechtlich abgesicherten Tagesmüttern in den Genuß von Förderungen kommen sollen. Da ist der Herr Minister nicht eingestiegen. Ich frage mich, warum. Wir sind dafür, daß Frauen wirklich eine soziale Absicherung haben.

Für Tagesmütter auf Werkvertragsbasis können wir uns hingegen in keiner Weise begeistern, denn dies bedeutet – das wissen wir auch, bitte, aus unserer Nachbarschaft –, daß Tagesmütter


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