Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 146

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19.29

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf mich für die Debattenbeiträge zur Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes herzlich bedanken, vor allem auch für die Sachlichkeit, in der diese abgeführt wurden.

Es ist zum sachlichen Inhalt dieser Novelle sehr viel gesagt worden, sodaß ich mich kurz fassen darf.

Ich möchte nur kurz an die Ausführungen des Herrn Bundesrates Wilfing anschließen, wenn ich meine: Selbstverständlich ist es ein Wermutstropfen, wenn die Finanzierung des Wochengeldes von bisher 50:50 zu Lasten des Familienlastenausgleichsfonds auf 70:30 verschoben wird. Allerdings ist es tatsächlich nachvollziehbar und aus meiner Sicht auch zu rechtfertigen, da es sich beim Wochengeld um eine sehr familiennahe Leistung handelt. Im Gegenzug kommt es zu einer Entlastung des FLAF bei bisherigen verkehrspolitischen Leistungen, was aus familienpolitischer Sicht zu begrüßen ist.

Auch betragsmäßig ist die Rechnung in einer Art und Weise darstellbar, daß man von einem Gewinn für die Familien und den Familienlastenausgleichsfonds sprechen kann. Wenn ich daran erinnern darf, daß § 39c nach Entfall der Studentenfreifahrt, die hier bereits wegzurechnen ist, noch immer mit etwa 350 Millionen Schilling pro Jahr zu Buche schlägt, wenn ich daran erinnern darf, daß die zu hohen Refinanzierungen für die Schülerfreifahrt aus dem FLAF im Vergleich zu den regulären Erwachsenen-Pendlertarifen mit 1,2 bis 1,3 Milliarden Schilling zu Buche schlagen, dann muß ich sagen, es sind allein schon diese beiden Positionen ein ausreichender Grund, die 840 Millionen Schilling Mehrkosten aus der Verschiebung beim Wochengeld zu rechtfertigen.

Wenn nicht ganz unverständlich seitens der Opposition moniert wurde, daß die Einigung über den § 39c erst mit 1.1.1998 zum Tragen kommt, so hat das seine Ursache darin, daß diese Bundesregierung und das Hohe Haus mit seinen beiden Kammern zwei Budgets, nämlich den Budgets 1996 und 1997, seine Zustimmung gegeben haben, andererseits eine Veränderung in diesem Bereich vor Ende 1997 ein Budgetüberschreitungsgesetz erforderlich gemacht hätte. Das ist sicher nicht sinnvoll, das wollten wir vermeiden.

Ein Aspekt ist in der Debatte aus meiner Sicht nicht ausreichend erwähnt worden, das ist die Regelung bezüglich der Doppelrepetenten. Hier hat es im Zuge des Sparpakets unter der Annahme, daß etwa 10 000 Schüler in Österreich Doppelrepetenten, die in der Oberstufe zweimal repetiert haben und über 19 Jahre alt sind, sind, die Regelung oder zumindest die Planung, denn das ist nie in Kraft getreten, gegeben, solche Doppelrepetenten von der Familienbeihilfe auszuschließen.

Nachdem Recherchen meines Hauses, die schon von meiner Vorgängerin Sonja Moser eingeleitet worden sind, ergeben haben, daß es sich um wahrscheinlich weniger als 2 000 Doppelrepetenten handelt, daß also der Einsparbetrag, der da zu erzielen wäre, unter 40 Millionen Schilling liegt und daß ein ganz erheblicher Verwaltungsaufwand damit verbunden gewesen wäre – es hätten 40 000 Schüler in Österreich angeschrieben werden müssen, es hätte ihnen die Frage gestellt werden müssen, ob sie Doppelrepetenten sind, und es wäre auch Klassen vorstellbar gewesen, in denen Doppelrepetenten zweierlei Art gesessen wären, nämlich einer, der in der Oberstufe einmal und einmal in der Unterstufe repetiert hat und die Familienbeihilfe weiter bekommen hätte, und einer, der zweimal in der Oberstufe repetiert hat und sie nicht mehr bekommen hätte –, hat das mich und letztlich auch den Herrn Finanzminister dazu bewogen, diese Regelung wiederum zurückzunehmen. Wir sehen dies als ein Wegschleifen der Ecken und Kanten, das ist bei diesem Sparpaket Numero zwei natürlich nicht auszuschließen, und da haben wir reagiert.

Herr Bundesrat Hüttmayr und einige Kollegen haben zu Recht darauf hingewiesen, daß es prinzipiell sehr zu begrüßen ist, wenn es im Rahmen der Schülerfreifahrt nunmehr nach der Einigung zwischen dem Finanzminister, dem Verkehrsminister und mir zu einer Neuregelung dergestalt kommen wird, daß spätestens zum 1.1.1998, wahrscheinlich aber bereits mit dem


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