Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 176

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haben Sie dann gesagt? (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kaufmann. ) – "Heilige Kuh" haben Sie gesagt! Nur wegen der Verlassenschaften würde man es nicht mehr brauchen.

Es besteht eben ein großer Unterschied. Die Anonymität besteht, Herr Kollege Kaufmann, völlig unabhängig vom Bankgeheimnis. Nach § 31 Bankwesengesetz können Sparbücher auch auf "Überbringer" oder auf eine bestimmte Bezeichnung lauten. Die Identität des Bankkunden wird nicht festgehalten. Und das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das ist der Grund, warum ich nicht zustimmen kann.

Positiv – das hat Kollegin Markowitsch auch so gesehen, sie hat völlig recht – ist die Einlagensicherung. Auch hier findet sich Konsumentenschutz. Ich bin überzeugt, daß, wenn die Kreditinstitute nach § 93 Einrichtungen zu schaffen haben, die dazu dienen, daß es keine Verluste im Spargeschäft gibt – über die einzelnen Sektoren hinaus jede Gruppierung für sich –, solche Fälle, wie Sie leider im letzten Jahr passiert sind, nicht mehr eintreten werden. Das trägt sicher zu einer deutlichen Verbesserung der Stellung der Sparer bei.

Genauso wichtig sind die neuen Großkreditbestimmungen: Man hat hier eine stärkere Bindung an die Eigenkapitalausstattung beschlossen und hat auch die Möglichkeit der kleinen Kreditinstitute, zu große Kredite zu vergeben, stark eingeschränkt. Bisher hat sich wirklich jeder Geschäftsleiter einer Bank mit 500 Millionen Bilanzsumme schon wie ein kleiner Rothschild fühlen können. Er konnte hohe Kredite vergeben, was nicht immer unbedingt vernünftig war. Das war kein Vorteil für die österreichische Volkswirtschaft. Es wird in Zukunft weniger Managementfehler geben (Bundesrat Meier: Diese Fehler machen aber die Bankdirektoren!), es wird weniger Verluste geben, es wird kostengünstigere Kredite geben und damit Wettbewerbsvorteile für die österreichische Wirtschaft. Diese Regelungen sind sicherlich zu unterstützen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.26

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Franz Richau. Ich bitte ihn, zu sprechen.

21.26

Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit sei mir erlaubt, zum Zollrechts-Durchführungsgesetz nur drei Sätze zu sagen:

Ich gebe diesem Gesetz keine Zustimmung, weil es sich hiebei für mich um eine Vermischung von Agenden der Zollwache und der Gendarmerie handelt. Artfremde Tätigkeiten hemmen den jeweiligen Exekutivkörper in seiner Arbeit. Ich glaube, daß die Sicherheit durch die vermehrte Tätigkeit des Grenzdienstes aufgrund der Übernahme von Agenden aus dem öffentlichen Bereich in Anbetracht des derzeitigen Personalstandes leiden würde. Aus diesem Grunde gebe ich diesem Gesetz keine Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.27

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Erhard Meier. – Bitte.

21.27

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Im Zusammenhang mit den Novellen zum Bankwesengesetz möchte ich an die Ausführungen meiner Kollegin Markowitsch anschließen.

Natürlich gäbe es auch Gründe, auf Dr. Harring einzugehen. Ich verstehe nicht, warum Sie gesetzliche Regelungen dort verlangen, wo man den Markt frei agieren lassen kann. Das, was Sie behauptet haben, daß man Prozente bezahlen muß, wenn man früher abhebt beziehungsweise einen Kredit wieder zurückzahlt, wird in der Praxis nicht gehandhabt. Eine Bank, die das verlangt, hat den Kunden verloren, denn dieser ist morgen bei der nächsten Bank. Das wissen wir.


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