Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 187

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Bericht zum Tagesordnungspunkt 38: Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnungs-Novelle und Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz.

Die Abgeordneten Mag. Cordula Frieser, Dr. Kurt Heindl und Genossen haben am 28. Juni 1996 einen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Anlaß für die im Entwurf vorliegenden Regelungen für einen zeitlich begrenzten neuerlichen Zugang zur Berufsgruppe der Buchprüfer und Steuerberater ist die Umsetzung der Vierten Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Abs. 3 Buchstabe g des Vertrages über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen in österreichisches Recht.

Das EU-Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz trägt der Verpflichtung der Umsetzung der Vierten EG-Richtlinie in nationales Recht Rechnung. Mit der Festlegung der Größenmerkmale gemäß Artikel 53 Abs. 2 Bilanz-RL sind in der Neufassung des § 221 HGB drei Größenklassen von Kapitalgesellschaften vorgesehen. Dadurch bedingt ist eine vermehrte Prüfungstätigkeit durch die erforderlich werdende Abschlußprüfung mittelgroßer Kapitalgesellschaften in der Rechtsform einer GesmbH gemäß § 221 Artikel 2 HGB zu erwarten. Diese Abschlußprüfung kann auch durch Angehörige der Berufsgruppe der Buchprüfer und Steuerberater beziehungsweise durch Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften vorgenommen werden.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage, die wie alle anderen auch am 23. Juli 1996 stattgefunden hat, mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Die Berichterstattung über Punkt 39 hat Frau Bundesrätin Hedda Kainz übernommen. Ich ersuche sie höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Hoher Bundesrat! Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz).

Die Abgeordneten Ingrid Tichy-Schreder, Dr. Kurt Heindl und Genossen haben am 7. Mai 1996 den Initiativantrag 184/A im Nationalrat eingebracht und unter anderem wie folgt begründet:

Kleine und mittlere Unternehmen haben große Bedeutung für das Beschäftigungsvolumen, die Innovationskraft und die Dynamik einer Wirtschaft.

Belastungen durch das komplizierte verwaltungsmäßige und gesetzgeberische Umfeld, Strukturschwächen im Management und Schwierigkeiten bei der Selbstfinanzierung verhindern jedoch, daß dieses Potential der – überwiegend mittelständischen – österreichischen Wirtschaft voll ausgeschöpft wird.

In diesem Sinne soll durch das KMU-Förderungsgesetz eine EU-orientierte, klare gesetzliche Grundlage für die bislang im wesentlichen lediglich auf den "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln" basierende Förderung zugunsten dieses wichtigen Faktors der österreichischen Wirtschaft geschaffen werden.

Zu der im Gesetz vorgesehenen Übernahme von Haftungen durch die BÜRGES und deren Schadloshaltung durch den Bund ist anzumerken, daß angesichts der großen Anzahl an Förderungsfällen und im Interesse einer möglichst raschen und unbürokratischen Förderungsabwicklung dem Beauftragten des Bundesministers für Finanzen lediglich Listen mit einer vertraglich näher zu regelnden Basisinformation über die Förderungsfälle vorgelegt werden sollen und mit stichprobenartigen Prüfungen das Auslangen gefunden werden muß.

§ 7 Abs. 1 bis 3 des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.


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