ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits samt Anhängen und Protokoll,
ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits samt Anhängen und Protokoll,
ein Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlußakte und Erklärungen,
einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach) samt Anlagen und
ein Bundesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach).
Die Berichterstattung über die Punkte 44 bis 49 hat Herr Bundesrat Mag. Wilfing übernommen. Ich darf ihn bitten, die Berichterstattung zu bringen.
Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1996 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Belarus andererseits samt Anhängen und Protokoll.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, und ich komme daher nur mehr zu der Verlesung des Antrages.
Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1996 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits samt Anhängen und Protokoll.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, und ich komme daher nur mehr zu der Verlesung des Antrages.
Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Weiters: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1996 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits samt Anhängen und Protokoll.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, und ich komme daher zur Verlesung des Antrages.
Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Weiters: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1996 betreffend ein Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlußakte und Erklärungen.
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