Bundesrat Stenographisches Protokoll 617. Sitzung / Seite 118

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All diese Dinge beweisen jetzt nicht nur, daß wir nichtsdestotrotz diesen Betriebsrat brauchen, obwohl die Gefahr besteht, daß sich Unternehmen in ihren Mitbestimmungsaufgaben zurücklehnen und sich Unternehmer, das Management bei Konflikten, wenn es wirklich zu Maßnahmen kommt – Standortverlagerungen, Produktionsverlagerungen –, zurücklehnen und die Betriebsräte in der ersten Reihe in die Situation bringen, diese Konflikte unter sich auszutragen. Ich denke, daß das ein Umstand ist, den man als Realität zu akzeptieren hat, weil es verständlich ist, daß einem in jedem Land, an jedem Standort das Hemd eben näher ist als der Rock.

Wir werden lernen müssen – vor allem auch über die direkt in den Betrieben angesiedelten Rechte, über die Gewerkschaften und über die zu institutionalisierenden Möglichkeiten der Gewerkschaften –, diese nationalen Auffassungen, die nationalen Bedürfnisse – auch wenn sie zu Recht bestehen und verständlich sind – so zu gestalten, daß es wirklich zu gemeinsamen Vorgangsweisen kommt, die der Einrichtung Europäischer Betriebsräte – diese müssen auch mit Kompetenzen ausgestattet werden – Rechnung tragen.

Ich gebe zu, persönlich habe ich da derzeit noch meine Bedenken. In Österreich werden wir sicher mit einem gelebten und seit vielen Jahren gelebten Arbeitsverfassungsgesetz anders mit Kompetenzen umgehen können als in jenen Bereichen, die ich schon angesprochen habe, wo eben die herrschenden Unternehmen im Ausland beheimatet sind.

Nichtsdestotrotz: Wenn wir uns all dieser Probleme bewußt sind, können wir davon ausgehen, daß dieser Schritt der Ratifizierung dieser Richtlinie – ganz alleine sind wir damit nicht, das haben einige Länder ratifiziert – zu einem weiteren Zusammenrücken in Europa führen wird und nicht nur zur Globalisierung der Wirtschaft, von dem oft fälschlicherweise die Meinung vertreten wird, daß man mit einem Knopfdruck Kapitaleinsatz steuern kann, wobei man völlig vergißt, daß die damit zusammenhängenden Prozesse – Produktionsabläufe, aber auch Organisationsabläufe –, die sehr stark die Rechte und Interessen der Mitarbeiter berühren, eben andere Zeitabläufe notwendig machen als die grundsätzlichen Unternehmensentscheidungen.

Vor diesem Hintergrund und den jetzt nur sehr kursorisch angesprochenen Notwendigkeiten denke ich, daß diese österreichische Formulierung, die wir jetzt dem Arbeitsverfassungsgesetz hinzugefügt haben, eine sehr positive ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.49

Präsident Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober 1996 betreffend Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers samt Erklärung.


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