Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 84

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tration sowie die Leistungsformen der Entwicklungszusammenarbeit. Dem mittelfristigen Kernprogramm der Entwicklungszusammenarbeit 1996 bis 1998 ist ein eigenes Kapitel gewidmet. In einem weiteren Abschnitt werden die Folgen des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union dargestellt. Ein abschließendes Kapitel behandelt die Organisationsentwicklung und Koordination der Entwicklungszusammenarbeit.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 12. November 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident Josef Pfeifer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Kapral. Ich erteile es ihm.

14.46

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Der vorliegende Bericht über das Dreijahresprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ist natürlich ein Bericht, der die zukünftigen Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit aufzeigt, wenn er auch gleichzeitig Rückblicke in die Vergangenheit gestattet und eine Art Rechenschaftsbericht darstellt.

Es liegt sicher nicht am Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, daß dieser Bericht erst heute hier diskutiert wird, obwohl er seit 1995 im Parlament liegt, sondern wir müssen die Schuld bei uns selbst suchen und in Kauf nehmen, daß ein Jahr des Programmzeitraumes, nämlich das Jahr 1996, beinahe schon zu Ende ist.

Der Bericht verdient deshalb Aufmerksamkeit, weil er erstmals jene neuen Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit aufzeigt beziehungsweise berücksichtigen muß, die sich aus der EU-Mitgliedschaft Österreichs ergeben. Unserer Meinung nach wird aber diesen Aspekten zu wenig Rechnung getragen.

Der Bericht trifft zwar eine gute Aufgliederung des Gesamtkomplexes der Entwicklungszusammenarbeit und zeigt auch den institutionellen Rahmen sowohl national als auch den EU-Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auf, aber eben nicht in ausreichendem Maße. Ich darf das an einem Beispiel darlegen.

Es wird zum Beispiel festgehalten, daß es der politische Wille der Europäischen Union ist, mit den Ländern des Südens eine über die Handelspolitik hinausgehende partnerschaftliche Beziehung einzugehen.

In diesem Zusammenhang bleiben meiner Meinung nach zwei Fragen offen. Erstens: Was ist der Inhalt, und was ist das Ziel dieser partnerschaftlichen Beziehungen?, wobei ich jedenfalls nicht unterstellen möchte, daß es sich dabei um eine Art Neo-Kolonialismus handelt. Zweitens: Welche Konsequenzen ergeben sich für Österreich und die österreichische Entwicklungszusammenarbeit? Das heißt: Wie sieht Österreich jetzt von seinem Standpunkt aus beziehungsweise von der Zielsetzung seiner Projekte der Entwicklungszusammenarbeit aus den Begriff "partnerschaftliche Zusammenarbeit"?

Über diesen Aspekt wird im Programm keine konkrete Aussage getroffen. Das Programm spricht von Schlüsselregionen, es kennt die Institution sogenannter Schwerpunktländer oder Kooperationsländer, führt aber diesen aus unserem EU-Beitritt herrührenden Aspekt der partnerschaftlichen Zusammenarbeit nicht weiter aus.

Fünf Schlüsselregionen – das erscheint, wenn man von der Notwendigkeit einer konzentrierten Hilfe, einer Konzentration der Hilfe ausgeht, viel. Unserer Meinung nach sollte dem Gesichtspunkt der Konzentration, der Schwerpunktbildung, besser Rechnung getragen werden, als das im Augenblick im Programm der Fall ist, noch dazu, wo es auch noch eine Reihe zwar befristeter, aber doch regionaler Sonderprogramme gibt und darüber hinaus auch noch sachlich orientierte Sonderprogramme, die sich auf bestimmte materielle Schwerpunkte konzentrieren.


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