Bundesrat Stenographisches Protokoll 618. Sitzung / Seite 168

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die Exekutive beziehungsweise Kontrolle durch die Organe der Straßenaufsicht" fehlt. Ich bitte, das in den Bericht aufzunehmen. Das wurde im Ausschuß nur teilweise behandelt.

Geschätzte Damen und Herren! Die Autobahnvignette, die jetzt eingeführt wird, ist nicht, wie von der Opposition behauptet wird, eine aktuelle Geldeintreibungsmaschinerie. Diese wurde nämlich bereits 1965 vom damaligen Staatssekretär im Handelsministerium Dr. Vinzenz Kotzina vorgeschlagen. Damals war der beabsichtigte Preis für ein Jahrespickerl zirka 1 000 S und für eine Monatsvignette 250 S. In den Jahren danach ist mit mehr oder weniger Elan immer wieder versucht worden, diese Autobahnvignette einzuführen.

Ich beginne bewußt mit diesem geschichtlichen Rückblick, weil ich damit der immer wieder propagierten Meinung der Opposition entgegentreten will, daß die jetzige Regierung die Vignette zur Geldbeschaffung einführt. Es wird sicherlich über dieses Gesetz Diskussionen geben. Faktum ist jedoch, daß für den weiteren Ausbau des Straßennetzes die Einnahmen aus diesem Bereich unbedingt notwendig und erforderlich sind.

Gerade als Kärntner Vertreter sei mir erlaubt, darauf hinzuweisen, daß wir bei zwei Teilstücken – einerseits beim Lückenschluß im Bereich der A 2, andererseits beim Gailtalzubringer – im Nachteil sind und diese Finanzierung dringend brauchen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Politik der Opposition hinweisen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landeshauptmann-Stellvertreter von Kärnten Dr. Grasser hat immer wieder darauf hingewiesen, daß kein Geld für den Straßenbau vorhanden ist. Nun bestünde die Möglichkeit, solches zu lukrieren, doch leider wird dies durch die gegenwärtige Nichtzustimmung in Abrede gestellt. Ich möchte darauf hinweisen, daß gerade wir in Kärnten durch diese Autobahnmaut einen Vorteil erringen können: Wir könnten die Sicherheit des Fahrzeugverkehrs für die Bevölkerung stark heben, indem wir einen weiteren Lückenschluß finanzieren. Mit der Zweckbindung der Mittel aus dem Erlös der PKW-Einnahmen aus diesem Gesetz ist nämlich der Ausbau der genannten Straßenstücke gesichert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auch Stellung zur Kritik an diesem Gesetz nehmen. Erstens: die Unflexibilität der Wochenvignette. Dazu stelle ich fest, daß es auch eine Forderung des Landeshauptmann-Stellvertreters Grasser war, ein urlauberfreundliches Instrument zu schaffen. Das alte Gesetz hat diese Wochenvignette nicht beinhaltet, und ich glaube, daß durch diesen Zusatz, nämlich die Einführung dieser Wochenvignette, einer weiteren Forderung der F nachgekommen wurde.

Meine Kritik an der Wochenvignette besteht in ihrer mangelnden Flexibilität. Es ist mir nicht verständlich, warum diese Wochenvignette nicht an Wochentagen für die Dauer von zehn Tagen ausgestellt werden kann. Ich meine daher, daß wir zu diesem Gesetz zwar die Zustimmung geben können, aber sehr wohl beobachten müssen, wie sich die Dinge weiterentwickeln, damit wir in Zukunft gegebenenfalls eine Reparatur ins Auge fassen können.

Ein zweiter Bereich ist für mich wesentlich: Bei Unfällen ist die Vignette, wenn sie zu Bruch geht, neu anzukaufen. Auch hier scheint mir eine Erneuerung und Verbesserung möglich zu sein.

Abschließend glaube ich aber auch, daß mit diesem Gesetz nun die Möglichkeit der Straßenfinanzierung nicht nur durch den inländischen Straßenbenützer, sondern vielmehr auch durch den durchreisenden Gast, der bei uns außer Dreck an den Raststätten nichts läßt, gesichert ist. Ich meine, daß ein nicht unwesentlicher Teil des internationalen Verkehrs durch diese Abgabe die Benützung der Straße in der Zukunft und auch weitere Maßnahmen für deren Verbesserung sichert.

Abschließend sei mir eines erlaubt: Meine werten Kollegen der Freiheitlichen Partei! Sie haben immer wieder auf Verbesserungsmaßnahmen hingewiesen und weisen auch immer wieder darauf hin. Sie führen aber gleichzeitig in den verschiedenen Ländern bei Regierungsbeschlüssen durch die Nichtzustimmung zum Budget die Möglichkeit der internen Lösung in den Ländern und die Mitfinanzierung durch die Länder ad absurdum.


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