Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 36

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Hauptziel dieses Gesetzesvorhabens ist es, das organisierte Verbrechen rasch und wirksam in seinem finanziellen Zentrum zu treffen, bevor illegale Vermögenswerte über dunkle Kanäle abgezogen werden können. Damit stellt es einen weiteren Schritt zur Umsetzung unseres Bekenntnisses dar, effizient und entschlossen den neuen Verbrechensszenarien der vor allem auch international organisierten Kriminalität entgegentreten zu wollen.

Wir werden uns mit diesem Vorhaben neben der Bestrafung des einzelnen Täters und der Aufhellung der kriminellen Strukturen im Zusammenhang mit dem Tatbestand der kriminellen Organisation nunmehr verstärkt den illegalen Erlösen des Verbrechens zuwenden können, deren Konfiskration zum besonderen Anliegen der Strafjustiz werden soll, sei es zur Sicherstellung der Schadenersatzansprüche des Opfers, sei es als selbständige Maßnahme. Diese Abschöpfung der Bereicherung und der Verfall neuen Typs als eigenständige strafrechtliche Reaktion lösen sich von den strengen Voraussetzungen einer strafrechtlichen Sanktion im engeren Sinne, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen eine partielle Umkehr der Beweislast vorsehen, auch in Vermögensbereiche Dritter eingreifen und diese erfassen können und auch bei Abwesenheit des Täters zur Anwendung gelangen können.

Neben diesem Kernpunkt der Bemühungen im Auftreten gegen die organisierte Kriminalität haben wir zur effizienteren Bekämpfung dieser neuen Verbrechensform auch eine Reihe geänderter oder neuer Strafbestimmungen vorgesehen, etwa die Neudefinition des Straftatbestandes der kriminellen Organisation. Dieses Unterfangen ist im internationalen Vergleich sehr weit fortgeschritten und hat internationale Anerkennung gefunden.

Ich erinnere auch an die heute schon zitierten Strafbestimmungen gegen die ausbeuterische Schlepperei, durch welche einerseits effektivere Maßnahmen gegen das Schlepperunwesen möglich werden, andererseits auch ein besserer Schutz für die von dieser Form der Ausbeutung bedrohten geschleppten ausländischen Staatsbürger gewährleistet werden soll.

Weiters nenne ich die Einführung eines Tatbestandes gegen die Herstellung und Verbreitung der ABC-Waffen, womit Mißbräuche des österreichischen Außenhandelssystems mit einem höheren strafrechtlichen Risiko versehen werden und dadurch eine präventive Wirkung erzielt werden soll.

Ferner rufe ich auch in Erinnerung, daß die illegale Verbringung nuklearen Abfalls ins Ausland mit diesen Bestimmungen strafrechtlich sanktioniert wird.

Einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzes bilden die heute schon zum Teil referierten Bestimmungen zur verstärkten Bekämpfung der Gewaltkriminalität, womit auch ein erster Schritt in Richtung einer ausgewogeneren Sanktionierung der Vermögens- und Gewaltkriminalität gesetzt wird. (Vizepräsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

Ein besonders häßliches, abstoßendes Phänomen kriminellen Handelns, den sexuellen Mißbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern, mit den Mitteln auch des Strafrechts in Zukunft wirksamer als bisher bekämpfen zu können, ist ein weiteres zentrales Anliegen dieses Gesetzes.

Nach dem bereits in der Vergangenheit ausgebauten Schutz unserer Kinder vor solchen Übergriffen – denken Sie an die seinerzeitige Schaffung des § 207a Strafgesetzbuch, womit auch der Besitz pornographischer Machwerke in die Pönalisierung einbezogen wurde – stellt dies einen weiteren Schritt zu verbesserten Bekämpfung dieser verabscheuungswürdigen Verbrechen dar. – Damit haben wir auch eine Rechtslage, die allen diesbezüglich vor 14 Tagen – unter dem Eindruck der belgischen Ereignisse – von der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Maßnahmen gerecht wird.

Abgesehen von den nunmehrigen Neuerungen im Sexualstrafrecht werden aber auch manche andere Teile unseres Sexualstrafrechtes als überarbeitungswürdig empfunden. Ich habe eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe zur Revision dieser Strafbestimmungen eingesetzt, die zufällig heute ihre konstituierende Sitzung abhält. Vielleicht wird auch deren Arbeit dazu beitragen, daß wir in jenen Bereichen, die heute kontroversiell diskutiert werden, zu einem Ergebnis gelangen.


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