Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 78

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Zur Umsatzsteuergesetz-Novelle möchte ich anmerken: Natürlich wissen wir alle, warum sie nicht mit 1. 1. 1996 in Kraft getreten ist. Aber daß man darauf ein Jahr braucht, bis man diese Novelle durchführt, steht woanders geschrieben. Das hätte man im ersten Halbjahr längst erledigen können. Wichtig ist, daß mit dieser Gesetzesnovelle auch die Frage der unechten Befreiung für die Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen gelöst wird, gemeinsam mit dem Beihilfengesetz, daß die Vorsteuern 1 : 1 vom Bund abgegolten werden. Auch für die Ärzte gibt es entsprechende fachspezifische Zuschläge, und für das Rettungswesen gibt es eine dreijährige Übergangsfrist.

Das Glücksspielgesetz wurde von meinem Vorredner schon erwähnt. Es geht darum, daß man illegale Versuche, in den Glücksspielmarkt vorzudringen, vor allem im Bereich Internet, im Bereich Digitalfernsehen und anderen, hintanhalten muß, daß man das in Österreich bestehende Glücksspielmonopol schützt. Die Ergebnisse der Casinos Austria mit einer Steuerleistung von 20 Milliarden Schilling und der österreichischen Lotterie mit 34 Milliarden Schilling seit ihrem Bestehen zeigen, daß eine sehr positive Verwaltung durchgeführt wurde und daß diese Firmen weltweit anerkannt sind.

Es geht bei diesem Glücksspielgesetz darum, den Begriff der Ausspielung und des Veranstalters klar zu formulieren. Es geht darum, die Einsatzgrenzen für Warenausspielung von 5 auf 10 S zu erhöhen, also um bestimmte Verbesserungen oder Klarstellungen im Gesetz.

Es hat mein Kollege Hüttmayr schon das kleine Glücksspielgesetz erwähnt. Hier muß ich sagen: Man sollte versuchen – ich denke hier vor allem an Niederösterreich –, etwas "aufzumachen", das kleine Glücksspiel zu erlauben. Wir haben es derzeit illegal, und ich glaube, es ist besser, wenn man das legal läßt, wenn man entsprechende Kontrollen einführt. Wir haben in Niederösterreich seit 1983 ein völliges Verbot. Ich kenne das Für und Wider dieses Gesetzes. Ich kenne die Schwierigkeiten der Kontrolle. Seinerzeit wurde es vor allem deshalb eingeschränkt, weil diese Automaten in der Nähe von Schulen aufgestellt wurden. Das verstehe ich. Aber ich glaube, man sollte diese Branche nicht völlig vor den Kopf stoßen; man sollte dieser Branche eine Gelegenheit geben. In Niederösterreich gibt es dazu entsprechende Initiativen seitens der Wirtschaftskammer, wobei mir klar ist, daß die Kontrolle Vorrang haben muß. Aber man sollte das Bagatellspiel nicht generell verbieten.

Nun zum Punzierungsgesetz. Ich bin dankbar, daß Kollege Rockenschaub darauf hingewiesen hat. Aber man muß auch das Positive bei diesem Punzierungsgesetz sehen. Hier geht es vor allem darum, daß endlich der Postversand eingeführt wird. Bisher war es so, daß ein Villacher Juwelier, wenn er eine Punzierung gebraucht hat, bis nach Graz fahren mußte, um diese zu holen. Hier sollen also wirklich Erleichterungen erreicht werden. Es ist auch interessant und war bis jetzt nicht einzusehen, warum im Punzierungsbeirat nur Wiener sitzen durften und keine Nicht-Wiener Mitglieder des Punzierungsbeirates sein durften. Das ist eigentlich nicht erklärlich.

Ein Punkt, der für uns sehr wichtig ist, ist: Es wird die Verbindung von Edelmetallen mit Bestandteilen aus anderen Metallen endlich zugelassen; ein wichtiger Punkt, weil bei Broschen oder manchen Krawattenspangen oft die Goldspange mit einer Schließe aus Hartmetall verbunden ist, was bisher verboten war.

Der Wermutstropfen dabei ist natürlich, daß das Punzierungsamt nicht völlig abgeschafft wurde. Ein weiterer Entbürokratisierungsschub wäre angebracht. Man muß auch verstehen: Die Punzierungsgebühren betragen in Österreich 17 Millionen Schilling, also ein Betrag, der angesichts des gesamten Budgetaufkommens wirklich lächerlich ist, der aber noch immer eine sehr starke Verbürokratisierung verursacht und ein sicherlich nicht österreichisches Phänomen ist. Es gibt Punzierungsanstalten auch in Großbritannien. Aber bei unseren größten Handelspartnern, in Italien oder Deutschland, gibt es keine Punzierungsanstalt. Da gibt es natürlich Wettbewerbsverzerrungen. Man könnte durchaus die Selbstpunzierung mit einer entsprechenden Kontrolle zulassen. Hier gibt es Wünsche seitens der Wirtschaftskammer, und ich hoffe, daß diese Wünsche in absehbarer Zeit unter dem Titel der Entbürokratisierung verwirklicht werden.


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