Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 98

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letzten Rede zur Krankenhausfinanzierung geäußerte Hoffnung nun doch erfüllt hat. Ich sagte damals in Hinblick auf die x-maligen Verlängerungen des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds, des KRAZAF: Hoffentlich ist es nun wirklich das letzte Mal, daß dieser Fonds verlängert wird. Und tatsächlich, Frau Ministerin, haben Sie es nun geschafft! Ich gratuliere Ihnen! Es war sicherlich keine sehr leichte Arbeit, die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung endlich durchzusetzen.

Wie der Berichterstatter feststellte, fand die von mir eingebrachte Ausschußfeststellung nicht die nötige Mehrheit. Bei genauer Durchsicht der vorliegenden und heute zu beschließenden Regierungsvorlage habe ich aber gesehen, daß diese Ausschußfeststellung nicht notwendig gewesen wäre, weil auf Seite 27 der Beilagen eine Nebenabrede zur Vereinbarung eingefügt wurde, die genau dem Inhalt dieser Ausschußfeststellung entspricht. In dieser Nebenabrede wird vereinbart, daß Gesetze und Verordnungen des Bundes, die für andere Gebietskörperschaften unmittelbare finanzielle Belastungen im Krankenanstaltenwesen verursachen, nur mit Zustimmung der Landesregierung, des österreichischen Städtebundes sowie des österreichischen Gemeindebundes beschlossen werden können. Dasselbe gilt auch für Gesetze und Verordnungen des Landes. – Ich darf mit einer gewissen Genugtuung feststellen, daß jene, die meiner Ausschußfeststellung im Ausschuß keine Zustimmung gaben, nun hier im Plenum durch den Beschluß dieser Regierungsvorlage genau derselben Vereinbarung ihre Zustimmung geben.

Das Gesundheitswesen hat sich in Österreich ähnlich wie andere staatliche Betriebsstrukturen entwickelt. In den letzten Jahrzehnten, ab der Geburtsstunde der Zweiten Republik, waren diese staatlichen Strukturen eine Notwendigkeit und sehr effizient. Die Veränderungen in unserer Gesellschaft, im besonderen der allgemein steigende Wohlstand und die ungeheuer rasche technische Entwicklung – man denke nur an das Transplantationswesen –, führten allmählich dazu, daß durch die mangelnde Konkurrenzsituation und durch die mangelnde Leistungsorientiertheit die Kosten für erbrachte Leistungen unverhältnismäßig stark gestiegen sind.

Die Problemlösung in einer solchen Situation ist bei reinen Wirtschaftsbetrieben relativ einfach. Sie werden privatisiert, damit der Konkurrenzsituation des Marktes ausgesetzt, und es entstehen dann automatisch wirtschaftlich vertretbare Strukturen. Beim Gesundheitswesen ist das nicht so einfach, weil in diesem Bereich ein hohes allgemeines Interesse besteht. Es ist daher notwendig, eine Mischform zwischen Zwängen, staatlicher Einflußnahme und Rücksichtnahme auf wirtschaftliche Notwendigkeiten zu finden. Die hohe Qualität des österreichischen Gesundheitswesens darf aber durch solche Veränderungen auf keinen Fall beeinträchtigt werden. Nach meiner Auffassung wird mit dem Modell der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung, ein sehr guter Weg in die Zukunft des österreichischen Gesundheitswesens beschritten.

Natürlich ist die heute zu beschließende Gesetzesvorlage nur ein erster Schritt in diese Richtung. Ich kann in diesem Zusammenhang der Aussage des Kollegen Bösch nicht meine Zustimmung geben, wenn er meint, er sei sehr mißtrauisch und befürchte, daß in Zukunft die Finanzierung in unverhältnismäßiger Höhe den Ländern überlassen werden wird. Ich habe hier eine Vereinbarung meines Landeshauptmannes Wallnöfer, Entschuldigung, Weingartner – Wallnöfer hätte das auch unterschrieben, davon bin ich überzeugt (Bundesministerin Dr. Krammer: Davon bin ich auch überzeugt!) – mit der Gesundheitsministerin Krammer. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Und diese beiden Unterschriften sind mir Garantie genug, daß finanzielle Vereinbarungen, die nun für drei Jahre abgeschlossen werden, auch in Zukunft halten werden.

Ich könnte mir vorstellen, daß nach einer längeren Anwendung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung alle Gesundheitsleistungen in Österreich bei gleicher Qualität etwa gleich viel kosten. Dies würde, wie ich glaube, auch für die privaten Krankenhäuser große Chancen eröffnen. Ich könnte mir vorstellen, daß die privaten Krankenhäuser mit den gleichen Gebühren wie die staatlichen Krankenanstalten gut wirtschaften können, obgleich die privaten Krankenanstalten kaum Investitionsbeiträge durch die öffentliche Hand erhalten, während die Gemeinden und Länder mehrere Milliarden Schilling an Investitions- und Erhaltungskosten für die staatlichen Krankenanstalten bezahlen.


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