Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 134

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nen es vielleicht nicht so geklappt hat, vergleichen kann, und ich bin auch der Meinung, daß uns auch noch 1999 Aktien abgekauft werden.

Meine Damen und Herren! Ziel der Ausgliederung der Post- und Telegraphenverwaltung aus dem Bundeshaushalt war die Schaffung eines selbständigen Unternehmens mit einer eigenverantwortlichen Geschäftsführung und einer klaren Personal- und Kostentrennung zwischen den einzelnen Betriebssparten.

Der weltweit weitgehend liberalisierte Dienstleistungsmarkt der sogenannten Gelben Post ist von einem massiv zunehmenden Wettbewerb gekennzeichnet. Um zu gewährleisten, daß die Post auch in Zukunft als gesundes Unternehmen eine flächendeckende Grundversorgung mit Postleistungen sicherstellen kann, bedarf es entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen.

In einem bereits weitgehend liberalisierten Markt muß die Post zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Universaldienstleister und anderen Betreibern die notwendige Handlungsfreiheit besitzen, um effektiv zum Vorteil der Postbenützer agieren zu können.

Eine wirtschaftlich gesunde Fortführung der Postdienste unter Aufrechterhaltung des flächendeckenden Versorgungsnetzes erfordert naturgemäß auch eine kostenbewußte Produktgestaltung. Darüber hinaus erfordert die möglichst homogene Einfügung der österreichischen Regelung in den europäischen Binnenmarkt eine umfassende Berücksichtigung der einschlägigen Richtlinien und Vorstellungen der Europäischen Union.

Neu eingeführt und definiert wird daher der Begriff der Postdienste, die Bestimmungen tragen den wirtschaftlichen Entwicklungen am Postsektor Rechnung und sollen eine dauerhafte Versorgung des Bundesgebietes mit postalischen Dienstleistungen in guter Qualität und zu angemessenen Entgelten sicherstellen. Die Festlegung eines reservierten Postdienstes bildet die finanzielle Grundlage für die dauerhafte Erbringung des Universaldienstes durch die Post.

Ferner sind die behördlichen Aufgaben, die bisher von der Post wahrgenommen wurden, im Sinne der internationalen Entwicklung und der Vorgaben der Europäischen Union in einen neuen ordnungspolitischen Rahmen zu stellen.

Meine Damen und Herren! Eine der zentralen Forderungen der EU auf dem Gebiet des Postwesens beinhaltet die Trennung der hoheitlichen von den betrieblichen Funktionen der Postorganisationen. Mit der Einrichtung der Postbehörde wird ein unabhängiges Aufsichtsorgan geschaffen.

Ein wichtiger Punkt bei der Bestellung der Postbehörde ist die notwendige Ausstattung mit Planstellen. In der Begründung des Gesetzesantrages sind zwölf Planstellen vorgesehen. Diese Planstellen sollen im Ministerium geschaffen werden.

Gleichzeitig sollen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleistungsunternehmen Post einerseits und den Kunden dieses Unternehmens andererseits auf privatrechtlicher Basis geregelt werden, sodaß in Streitfällen nicht wie bisher Verwaltungsbehörden, sondern unabhängige Gerichte zu entscheiden haben.

Als Folge der nunmehr privatrechtlich geregelten Rechtsbeziehung zwischen der Post und ihren Kunden verlieren die Beförderungsgebühren ihren hoheitlichen Charakter und stellen künftig privatrechtliche Entgelte dar.

Damit die Post einerseits auf dem weltweit liberalisierten Markt für Postdienstleistungen auch in Zukunft bestehen und andererseits den von ihr verlangten Universaldienst in angemessener Qualität sicherstellen kann, muß das Unternehmen die Möglichkeit haben, außerhalb des reservierten Bereiches zu fairen Wettbewerbsbedingungen am Markt operieren zu können.

Dieses von der Europäischen Union für die Entwicklung der innergemeinschaftlichen Postdienste vorgegebene Ziel soll durch Anpassung an die im Wirtschaftsleben gegebene Realität mit einer Erweiterung des Handlungsspielraumes der Post erreicht werden. Die Gefahr von


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