Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 146

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in gebotener Kürze auf die nunmehr zur Beschlußfassung vorliegenden beiden Gesetze, das Chemikaliengesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, eingehen. Ich darf Ihnen ganz kurz erläutern, weshalb die Freiheitlichen diesen beiden Gesetzesanträgen die Zustimmung verwehren müssen.

Beide Gesetze beinhalten letztlich nichts anderes als eine Aufweichung der bisher hohen österreichischen Umweltstandards zugunsten des Rechtes der Europäischen Union. Das bedeutet in unseren Augen nichts anderes als einen weiteren Bruch jener Versprechungen, die den Österreicherinnen und Österreichern vor dem Beitritt zur Europäischen Union gemacht wurden. Deshalb werden wir beiden Gesetzen die Zustimmung nicht erteilen können, und ich darf das am Beispiel des § 28 Chemikaliengesetz ganz kurz deutlich machen.

In diesem § 28 des Chemikaliengesetzes heißt es, daß die höheren österreichischen Standards im Bereich des Umweltschutzes gegenüber der Europäischen Union zwar eingehalten würden, aber bei genau einem Punkt, und zwar beim Werbeverbot für Chemikalien heißt es wörtlich: daß sie bis zur Adaptierung einer eigenen Zubereitungslinie in ihrer Anwendbarkeit – Bezug genommen wird auf die Chemikalien – suspendiert werden. Das heißt, dieser Punkt wird ausdrücklich aufgehoben. Man macht das, wie auch im Nationalrat bereits debattiert wurde, auf eine sehr elegante Weise, man setzt dieses Recht nicht einfach außer Kraft, man erklärt es auch nicht für obsolet, sondern man sagt ganz fein dazu, man suspendiert dieses Recht. Letztlich bedeutet das aber nichts anderes als eine tatsächliche Außerkraftsetzung dieses Gesetzes.

Der Grund für die Aufhebung des Werbeverbotes für Chemikalien ist ein ganz anderer, denn in der Begründung dazu heißt es: Die Printmedien und TV-Programme seien international und vor allem mit Deutschland sehr stark vernetzt. In Deutschland gibt es dieses Werbeverbot für Chemikalien nicht. Damit man nun die Zuseher und Konsumenten nicht dadurch verwirrt, daß etwa Österreicher einen in Deutschland gedrehten Film oder Werbespot im deutschen Werbefernsehen sehen, suspendiert man in Österreich ein Gesetz. Eine noch scheinheiligere Ausrede kann ich mir in diesem Zusammenhang nicht vorstellen, meine Damen und Herren!

Ähnlich verhält es sich auch beim Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, das ebenfalls heute zur Beschlußfassung hier vorliegt. Hintergrund der Änderung dieses Gesetzes ist eine gewünschte Verfahrensbeschleunigung für den Bahn- und Straßenbau. Das ist grundsätzlich ein Anliegen, das auch in den Bundesländern von einigermaßen großer Bedeutung ist, weil – aus Kärntner Sicht kann ich das sagen – viele Straßenprojekte aufgrund dieses strengen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens immer wieder verzögert, blockiert und letztlich gestoppt wurden, und dieses Verfahren von vielen Bürgerinitiativen manchmal auch dazu mißbraucht wurde, bewußte politische Blockaden zu machen.

Es gibt aber in diesen Bereichen in Österreich nach wie vor eine allgemeine – ich darf sagen – Planlosigkeit, was das Vorantreiben von Straßenprojekten betrifft, denn vielfach handelt es sich dabei auch nur um Erledigungen im Bereich des Straßenbaues, die nach Prestigegefühl erledigt beziehungsweise nach dem Gefälligkeitsprinzip in Angriff genommen werden.

Wenn wir heute die Hauptpunkte des neuen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes anschauen, dann sehen wir, daß sich diese in erster Linie auf Straßenstücke bis zu fünf Kilometern beziehen, die nunmehr ausnahmsweise UVP-pflichtig sein sollen. Man will die Mitsprache der Anrainer komplett ausschalten, und das ist wieder, so glaube ich, ein falscher Weg.

Man kann die Bürgerbeteiligung aus einem Straßenbauverfahren nicht gänzlich ausschalten, man müßte sie vielmehr doch öffnen, aber nicht in der Form, wie es bisher war, daß damit der Blockade von wichtigen Projekten Tür und Tor geöffnet ist, sondern diese Bürgerbeteiligung sollte in einem zeitlich gestrafften Rahmen nach wie vor möglich sein, auch wenn es sich nur um Projekte handelt, die bis zu fünf Kilometer lang sind, denn die Anrainer, die genau auf diesem Straßenstück zu Hause sind, haben aus unserer Sicht selbstverständlich ein Anrecht, ihren Standpunkt zu Gehör zu bringen.

Ich glaube, daß allein diese Tatsache zeigt, daß eine Änderung dieses Gesetzes, wie es in der heutigen Form vorliegt, letztlich zu Lasten der Bürger beschlossen wird, und deshalb sind wir


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