Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 150

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liegenden Gesetzesmaterien beschrieben. Ich möchte zum Chemikaliengesetz doch auch mit einigem Stolz sagen, es kommt nicht oft vor, daß man ein Gesetz beschließt und damit zwei bestehende außer Kraft setzt, also der Saldo ist damit minus 1, und das sollte uns öfter gelingen. Die Integration des Waschmittelgesetzes in das Chemikaliengesetz ist, glaube ich, ein Schritt in die richtige Richtung.

Zu dem, was Sie, Herr Kollege von der freiheitlichen Fraktion, mit dem Wegfall des Werbeverbotes moniert haben: Zum einen ist das in der Praxis nie relevant gewesen, zum anderen ist das – das wissen Sie sicherlich auch ganz genau – nicht ein Teil des sogenannten Rivio-Prozesses, ist also nicht im Beitrittsvertrag Österreichs angeführt. Die dort angeführten höheren Standards, um die es uns geht, werden sehr wohl mit der Europäischen Union verhandelt. Es ist mir gerade in dieser Woche gelungen – gemeinsam mit meinen Kollegen aus Schweden und aus Finnland –, diesen Rivio-Prozeß sogar wortwörtlich in das fünfte Aktionsprogramm der Europäischen Union zum Thema Umweltschutz zu integrieren und damit das über die Beitrittsverträge von Finnland, Schweden und Österreich hinaus noch auf die Stufe einer eigenen EU-Rechtsmaterie zu stellen, was sicherlich als Vorteil zu sehen ist. Soviel zum Chemikaliengesetz.

Was jetzt das UVP-Gesetz anlangt: Meine Damen und Herren! Diese Novelle war notwendig, weil sich gezeigt hat, daß manche Bestimmung zum Thema Straßenbau und vor allem auch zum Hochleistungs-Eisenbahnbau nicht zweckmäßig ist. Wer die Diskussion der letzten Tage und Wochen verfolgt, kommt fast zu dem Schluß, daß in Österreich Straßen und Straßentunnels jetzt plötzlich umweltverträglicher sein sollen als die Schiene und Schienentunnels. Ich kann mich dieser Position insgesamt nicht ganz anschließen, es wäre eine Verkehrung unserer verkehrspolitischen und umweltpolitischen Prinzipien.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn nach dem vorliegenden UVP-Gesetz jede kleine Ortsumfahrung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen gewesen wäre, dann wäre das nicht praktikabel. Hier würde dann mit Kanonen auf Spatzen geschossen, das wollen wir nicht tun, daher: Herausnahme.

Aber, meine Kollegen von der freiheitlichen Fraktion, Sie haben doch sicherlich das vorliegende Gesetzeswerk gelesen. Dann wüßten Sie auch, daß diese Ausnahmebestimmung sehr wohl an bestimmte Kriterien gebunden ist, nämlich das fällt nur dann nicht unter das UVP-Gesetz, wenn es sich erstens um kein Schutzgebiet handelt, wenn zweitens insgesamt der Verkehr dadurch um nicht mehr als 20 Prozent erhöht wird – also wenn relevantes zusätzliches Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, ist das sehr wohl UVP-pflichtig –, und auch für den alpinen Bereich über 1 200 Meter Seehöhe gilt diese Ausnahmebestimmung nicht.

Zu den Bestimmungen für den Hochleistungs-Eisenbahnbau, auch angesichts meines Kollegen Hums, der diesbezüglich eine viele Jahrzehnte währende gute Tradition und berufliche Erfahrung hat: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat sich herausgestellt, daß man im UVP-Gesetz für Hochleistungsstrecken zum Beispiel mit der Vorgabe für punktförmige Lärmemissionsquellen, wie sie zum Beispiel typischerweise Industrieanlagen sind, bei der Eisenbahn nicht weiterkommt, weil es sich theoretisch um eine Emissionsquelle von Wien bis nach Salzburg handelt, und das war zu korrigieren und anzupassen.

Im übrigen ist es richtig, daß eine große UVP-Novelle für das Frühjahr 1997 geplant ist. Mein Experte – in dem Fall handelt es sich um eine Expertin – wird noch für die ersten Monate des nächsten Jahres einen Entwurf zur Begutachtung vorbereiten. Da ist unter anderem auch eine novellierte EU-Richtlinie einzuarbeiten, und wir werden uns sicherlich einiges überlegen, was zur Vereinfachung dient.

Daß irgendeine Kammer in Österreich schon irgendeine Studie dazu hat, wie lange UVP-Verfahren für die Industrie brauchen, das wundert mich, weil es für die Industrie in diesem Land nämlich noch gar keine UVP-Verfahren gibt. Also das überrascht mich, und es überrascht mich auch, daß man heute schon sagen kann, daß ein UVP-Verfahren in Österreich bis zu 60 Monate


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