Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 162

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fürchten braucht, einen Arzt oder eine sonstige Behandlung in Anspruch nehmen zu müssen. Das alles haben wir heuer umgesetzt. Und das ist einer der letzten Schritte.

Bei der Umsetzung ist eine Maßnahme, die sicher auch vom sozialen Standpunkt her durchaus vertreten werden kann, die aber nicht vernünftig ist, nämlich die Krankenscheingebühr, mehrfach in Diskussion gewesen. Kollege Schaufler! Ich war völlig überrascht, daß von deiner Fraktion eine derartige Stellungnahme gekommen ist. Ich brauche es am Jahresende nicht noch einmal zu wiederholen, daß es vernünftiger gewesen wäre, wenn wir mit einer sehr mäßigen Beitragssatzanhebung und mit einem gleichzeitigen Harmonisierungsschritt von fünf Hundertstel Prozentpunkten für Arbeiter, fünfzehn Hundertstel Prozentpunkten für Angestellte den Unternehmungen all das hätten ersparen können. Die ÖVP wollte in Wirklichkeit eine echte prozentuelle Selbstbehaltsregelung, die wir nicht akzeptiert haben. Dann sind die Funktionäre des Wirtschaftsteils der ÖVP dafür eingetreten, als Kompromiß wenigstens diese Krankenscheingebühr einzuführen, und zwar ganz anders, als sie eingeführt wurde, denn wir haben durchgesetzt, daß die Krankenscheingebühr wenigstens sozial verträglich bleibt, indem sozial Schwache bis zu einem bestimmten Einkommen davon ausgenommen sind, indem Pensionisten, Kinder und Überweisungen zu Fachärzten davon ausgenommen sind. All das wurde durchgesetzt.

Mein Angebot habe ich auch beim letzten Mal bei diesem Thema im Nationalrat gemacht. Mein Angebot ist nach wie vor: Wenn wir vernünftig mit anderen maßvollen Finanzierungsmöglichkeiten die Mittel aufbringen, dann bin ich der erste – ich stehe der ÖVP zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung –, der dafür eintritt, daß wir diese Krankenscheingebühr sofort wieder abschaffen. Kollege Schaufler! Ich möchte dich zu jeder künftigen Verhandlung beiziehen, denn von mir besteht jederzeit das Angebot, diese Krankenscheingebühr, die bei den Unternehmungen zu unnötigen Verwaltungskosten führt, sofort wieder abzuschaffen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Bösch. ) Dieses Angebot steht.

Es war die Idee der ÖVP, schaffen wir sie gemeinsam wieder ab. Man kann sich auch in den Bereichen der ÖVP irren. Vielleicht kannst du mir in der Meinungsbildung helfen, ich bin gerne dazu bereit, ich stehe zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung. (Bundesrat Bieringer: Immerhin, in der SPÖ kann man sich irren! – Rufe und Gegenrufe beider ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Als Minister muß ich natürlich darauf antworten. Das war ein Vorschlag des Kollegen Schaufler. Ich kann mich nicht hier herstellen und nichts dazu sagen. Ich hätte das Thema heute nicht mehr angeschnitten, aber es wurde von Ihnen hier deponiert, daher meine Antwort: Zu jeder Tages- und Nachtzeit stehe ich sofort zur Verfügung, diese Krankenscheingebühr wieder abzuschaffen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kaufmann. ) Wehe dem, der fragt.

Zur Eingliederungsbeihilfe, Kollege Schaufler, eines: Die Eingliederungsbeihilfe ist nicht neu. Hier geht es nur um neue Finanzierungsmöglichkeiten, denn im Prinzip ist das bereits mit der seinerzeitigen Aktion 8000 von Minister Dallinger eingeführt worden. Wir müssen dieses System nur ausweiten. Und Sie beschließen hoffentlich heute, daß wir uns die Mittel der Notstandshilfe dann ersparen, wenn jemand durch eine Beihilfe entweder in einer Wirtschaftsunternehmung oder in einer gemeinnützigen Unternehmung Beschäftigung findet, denn dann ruht die Notstandshilfe, und das Arbeitsmarktservice kann auf diese Mittel nicht zugreifen. Künftig – das wird vernünftigerweise hier beschlossen – stehen diese Mittel zur Verfügung, um Eingliederungsbeihilfen, Einstellungsbeihilfen zu finanzieren. Das ist das, was wir heute beschließen sollen.

Ich möchte eines hier betonen: Es geht nicht darum, daß irgend jemand zu Tätigkeiten verpflichtet werden soll, die ihm nicht entsprechen. Das ist es nicht, sondern wir wollen folgendes: Es kann doch nicht genügen, daß wir nur Notstandshilfe anbieten. Die Gesellschaft kann sich nicht damit begnügen, daß sie sagt: Wir geben jemandem Geld, aber wir sorgen uns nicht mehr darum, ob er Beschäftigung findet. Priorität muß haben, daß wir in der Gesellschaft – das ist zwar schwer in ein Gesetz zu schreiben – das Recht auf Beschäftigung anerkennen. Natürlich bleibt die gesetzliche Situation des Anspruches auf Notstandshilfe völlig unverändert. Aber wir müssen erkennen, viele von den Langzeitarbeitslosen werden derzeit kaum – auch nicht mit


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