Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 42

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Einforstungsrechte haben. Sie haben jetzt schon große Probleme mit den Bundesforsten hinsichtlich der Befahrung der Straßen gehabt, denn obwohl sie diese Forststraßen selbst mitfinanziert haben und öffentliche Mittel dafür eingesetzt werden, mußten sie bei der Abfuhr pro Festmeter 16 S bezahlen.

Das müssen Sie sich einmal vorstellen! Diese Leute haben die Straße mitfinanziert und im Sommer wurden sie vor die Tatsache gestellt, daß sie mit dem Auto nicht auf die Alm fahren konnten, weil sie für den Schranken keinen Schlüssel bekommen haben. Sie mußten also zu Fuß hinaufgehen.

All diese Dinge werden nicht besser, sondern sicher noch härter werden. Der Grund dafür ist die Finanzsituation des Bundes und in erster Linie auch der Entzug der Kontrolle durch das Parlaments. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.09

Vizepräsident Dr. DDr. h.c. Herbert Schambeck: Zum Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Josef Rauchenberger. Ich erteile es ihm.

11.09

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Mit der heute zu beschließenden Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste und der Errichtung einer Aktiengesellschaft zur Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste" wird der vorläufige Schlußstrich unter eine mehrere Jahre dauernde Debatte gezogen.

Ohne allzu weit in die Vergangenheit zurückzublicken, möchte ich doch die mir wesentlich erscheinenden Meilensteine dieser Debatte mit Ihnen gemeinsam etwas näher betrachten.

Im derzeit geltenden Koalitionsübereinkommen ist im Kapitel XIII "Land- und Forstwirtschaft" festgehalten: "Die Österreichischen Bundesforste werden mit 1. Jänner 1997 ausgegliedert, wobei über die Form der Ausgliederung in der ersten Hälfte des Jahres 1996 Einigung zu erzielen ist."

Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurde vorerst eine Ausgliederung in Form einer Stiftung vorgeschlagen. Da nach Meinung des Finanzministers die Stiftungsvariante den Vorstellungen hinsichtlich Eigentümerstruktur, Eingriffsmöglichkeit der Republik Österreich beziehungsweise Sicherung der Arbeitnehmer nicht gerecht werden konnte, kam es zu keiner Einigung. Daraufhin wurde eine Vereinbarung zwischen den Bundesministern Molterer und Klima geschlossen, wonach die Finanzierungsgarantiegesellschaft beauftragt wurde, die Überprüfung der Stiftungsvariante beziehungsweise die Erarbeitung jener Organisationsformen, die sowohl die bestmögliche Sicherstellung des Eigentums der Republik Österreich als auch die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer beinhalten sollte, vorzunehmen.

Das Ergebnis der Studie der Finanzierungsgarantiegesellschaft verwarf die Variante einer Ausgliederung in Form einer Stiftung und schlug als eine mögliche Variante die Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft vor. Daraufhin legte Bundesminister Molterer, welcher dem Vorschlag der Finanzierungsgarantiegesellschaft zur Gründung einer Kapitalgesellschaft aufnahm, am 5. November 1996 dem Ministerrat einen entsprechenden Entwurf vor.

Nach Vorlage der entsprechenden Regierungsvorlage – es handelt sich um 428 der Beilagen – gab es aufgrund permanenter Verhandlungen mit Vertretern des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft laufend Abänderungen des ursprünglichen Entwurfes. Als besonders engagiert in diesen Verhandlungen zeigten sich der Verband Alpiner Vereine Österreichs, der Umweltdachverband, aber auch die Naturfreunde Österreichs.

Wenn nun heute das zugrundeliegende Gesetz einen sowohl zwischen den Koalitionsparteien einvernehmlich verhandelten Entwurf als auch ein von den vorgenannten Organisationen akzeptiertes Ergebnis darstellt, so möchte ich dies als positives Beispiel besonders hervorstreichen.


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