Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 63

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Ossiacher See beinhaltet. Man sollte sich also sehr gut überlegen, was man wirklich meint, wenn man diese Diskussion führt.

Ich halte fest, daß das, was hier geschieht, daß dieser wichtige Schritt ein richtiger Schritt im Sinne der Erhaltung dieser Substanz ist, aber gleichzeitig der Auftrag ist, wirtschaftlich geführt zu werden.

Zu einigen Fragestellungen möchte ich noch im Zusammenhang mit dem Bundesforstegesetz Stellung nehmen.

Erstens: Es ist mit der Ausschußfeststellung eine Klarheit geschaffen, daß die Rechtspositionen des Bundeslandes Salzburg und des Bundes durch diesen Schritt nicht endgültig geklärt sind, was gleichzeitig auch bedeutet, daß dem Land Salzburg und dem Verfassungsgesetzgeber auch in Zukunft jegliches Handeln ermöglicht bleibt. Ich halte das für wichtig, auch im Interesse der Gebietskörperschaft, nämlich des Landes Salzburg.

Es wurde die Frage hinsichtlich des Katastrophenfonds und der finanziellen Auswirkung auf die Länder gestellt. Es ist auch mit einer Ausschußfeststellung klargestellt, daß in bezug auf den Katastrophenfonds die Finanzierung durch die Länder durch diese Regelung nicht verändert wird, weil der Großteil dieser Flächen weiterhin im Besitz des Bundes bleibt und damit letztendlich die im Vermögen des Bundes bleibenden Flächen nicht in der Länderfinanzierung beim Kat-Fonds berührt sind.

Es ist die Frage betreffend der Eingeforsteten gestellt worden, und ich kann Ihnen sagen, daß meine Diskussion mit den Eingeforsteten von dort klar ergibt, daß sie mit den Regelungen zufrieden sind, daß sie einen Wunsch haben, der nicht erfüllt wird – das sage ich auch ganz offen dazu –: Sie als Eingeforstete wollten nämlich im Aufsichtsrat einen Vertreter haben. Dieser Wunsch wurde nicht erfüllt, im Gegenzug dazu wurde aber in der Ausschußfeststellung – auch im Einvernehmen mit den Eingeforsteten – festgehalten, daß der Vorstand vor allen wichtigen Entscheidungen mit den Eingeforsteten Verhandlungen zu führen hat. Alle anderen Wünsche der Eingeforsteten sind berücksichtigt worden.

Es ist auch klargestellt, daß die Aufgaben und Ziele rechtlich gleichrangig, also einfachgesetzlich geregelt sind, und der Abänderungsantrag im Landwirtschaftsausschuß des Nationalrates hat diese Wünsche entsprechend berücksichtigt.

Auch hinsichtlich der Personalfragen sind aus meiner Sicht gute Lösungen gefunden worden.

Zur Klarstellung sei auch noch eine Frage beantwortet: Die Bundesforste AG muß im Jahr 1997 brutto 700 Millionen Schilling an das Budget leisten. Dem stehen 200 Millionen Schilling Bareinlage des Bundes gegenüber, sodaß es sich netto um 500 Millionen Schilling handelt. Ich nehme an, daß diese an das Budget abzuliefernden Beträge durch gutes Wirtschaften einerseits und, wenn nötig, auch durch Maßnahmen am Kapitalmarkt andererseits aufzubringen sind. Ich sage auch ganz offen, diese Neugliederung Bundesforste AG bringt mehr Beweglichkeit für dieses Unternehmen, und es ist letztendlich auch der klare Wille des Eigentümers, dann etwas für das Budget zu haben, das soll man auch einmal ganz offen und klar ansprechen. Eigentümer ist die Republik.

Zur Frage des Vetorechtes, meine Damen und Herren, des finanzministeriellen Vertreters im Aufsichtsrat bitte ich, die Verfassung nachzulesen! Gemäß Finanzverfassungsgesetz ist der Finanzminister für den Transfer von Eigentum des Bundes zuständig, und es ist wohl logisch, daß daher sein Vertreter im Aufsichtsrat auch die entsprechenden Rechte bekommt und auch hat.

Herr Kollege Waldhäusl! Es ist offensichtlich mißverstanden worden, was mit dem gemeint ist – zumindest nach Ihrer Darstellung. Es ist nämlich so, daß der Finanzminister ein Vetorecht im Falle des Verkaufs und nicht des Ankaufs alleine hat, sondern hier entscheidet der Aufsichtsrat wohl gemeinsam. Es ist daher Ihr Bedenken nicht berechtigt – ganz genau das Gegenteil ist der Fall.


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