Bundesrat Stenographisches Protokoll 621. Sitzung / Seite 16

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den KRAZAF noch nicht budgetiert. Wir haben eine Risikoposition hinsichtlich der Beiträge für alle Pensionssysteme: Gewerbe, Bauern, ASVG-Pensionisten, aber auch hinsichtlich des FLAF.

Auf der anderen Seite haben wir aber auch ein Hoffnungspotential hinsichtlich zusätzlicher Einnahmen. Ich darf erwähnen, daß wir die Abfindung für die Pensionsrückstellungen der PSK für die Pensionen anläßlich der Umwandlung in eine AG in Höhe von etwa 3,5 Milliarden Schilling noch nicht budgetiert haben. Wir haben auch den sich durch die Veräußerungserlöse reduzierenden Zinsaufwand noch nicht budgetiert, und ähnliche Dinge mehr.

Es ist aus heutiger Sicht – ich klopfe auf Holz – also anzunehmen, daß wir unser Ziel, das Budgetdefizit im Jahre 1997 auf 68 Milliarden Schilling zu senken, auch tatsächlich erreichen können.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Dies ist nicht der Fall. Danke.

Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 693/M. Fragesteller ist Herr Bundesrat Ing. Johann Penz (ÖVP, Niederösterreich). Ich ersuche um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Ing. Johann Penz: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

693/M-BR/97

Halten Sie aufgrund der Erfahrungen im Zuge des Veräußerungsverfahrens der CA-Anteile die Einführung neuer Schutzbestimmungen für Minderheitsaktionäre für notwendig?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Kollege! Seien Sie mir nicht böse, wenn ich versuche, von Anlaßfällen doch ein bißchen wegzukommen. Ich erinnere mich, daß zum Beispiel von einem namhaften österreichischen Bankier namens Kahane ein Verfahren gegen die CA selbst läuft, weil er der Meinung ist, daß die CA die Minderheitsaktionäre beim Wienerberger-Deal nicht ordentlich behandelt hat. Ich erinnere daran, daß die CA etwa auch beim Geschäft mit der Gösser-Brauerei die Minderheitsaktionäre nicht so behandelt hat, wie wir alle uns das vorgestellt haben.

Ich trete – das war auch bereits vor drei Monaten das Ergebnis der "Strategiegruppe Kapitalmarkt Österreich" – sehr engagiert dafür ein, daß wir in Österreich ein Übernahmerecht schaffen, das auch die Interessen der Minderheitsaktionäre für den Fall, daß Mehrheitspakete, bestimmende Pakete entstehen, mitberücksichtigt.

Ich trete aber nicht dafür ein – das sage ich gleich dazu –, daß wir das ohne entsprechende Vergleiche, ohne Best-Practice-Studien im internationalen Vergleich machen. Ich trete nicht dafür ein, daß wir das mittels Initiativantrag schlagartig einführen. Ich darf Ihnen von meinen Erfahrungen berichten.

Es gibt auf der Ebene der Europäischen Union keine Richtlinie, die bereits im Entwurf so oft geändert wurde und so leidenschaftlich diskutiert wird wie dieses Übernahmerecht. Man muß sich nämlich auch die Konsequenzen überlegen. Wenn man zum Beispiel, wie es manchmal antönt, jemanden, der ein 33-Prozent-Paket übernimmt, zwingt, den anderen Aktionären, die 67 Prozent besitzen, ein Angebot zu machen, dann führt das ja beinahe zur Zerstörung der Börse, man erzwingt damit 100-Prozent-Eigentümerschaften. Das kann doch nicht in unserem Interesse sein!

Es gibt da die unterschiedlichsten Ausformungen. Manche wollen es so, wie es in Amerika läuft. Klar: In Amerika muß bei einer Übernahme jedem Kleinaktionär ein Angebot gemacht werden – aber niemand sagt etwas über den Preis und über den Zeitpunkt! Das heißt, wann immer der Käufer will, geht er an die Börse, in die Zeitungen und macht den Kleinaktionären ein Angebot zu seinem Preis.


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