Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 29

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Gerade das Umweltverträglichkeitsgesetz mit seinem hohen Verwaltungsaufwand hat die Verfahren drastisch verlängert.

Meine Damen und Herren! Mit dieser Verwaltungsvereinfachung können vor allem geringfügige Baumaßnahmen an bestehenden Bundesstraßen raschest durchgeführt werden. Das sind Kreuzungsumbauten, Bau einzelner Rampen zu bestehenden Straßenknoten, das ist das Anlegen einer zweiten Richtungsfahrbahn, wenn der Abstand nicht mehr als fünf Meter zur bestehenden Fahrbahn beträgt – alles Verfahren, die, wenn die Zustimmung durch die Bundesländer erfolgt, raschest realisiert werden können.

Anläßlich der vorliegenden Novelle möchte ich versuchen, anhand von Beispielen aus Niederösterreich zu zeigen, welche Beschleunigung von Verfahren wir dadurch erreichen können.

Allein für Niederösterreich bedeutet dies, daß bei 15 vorliegenden Projekten nur mehr vier einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Von zehn Projekten, die ein Bürgerbeteiligungsverfahren nach § 4 Bundesstraßengesetz erfordert hätten, bleiben nur vier übrig. Dieses vereinfachte Verfahren bedeutet, daß die Verfahren raschest eingeleitet werden können, zum Beispiel beim Kreuzungsumbau Fischamend – Ost Autobahn, beim Kreisverkehr Hollabrunn, bei der Trassenverordnung für die Umfahrung Mold beziehungsweise bei einer niveaufreien Eisenbahnkreuzung in Göpfritz – wobei zu sagen ist, daß bei diesem Projekt die Bundesbahnen die Mittel bereits zur Verfügung haben und nur das Bauverfahren noch nicht begonnen werden konnte. Es geht auch um die Ortsdurchfahrt Haid und um die Umfahrung Pyhra – Wimpassing.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie den jüngsten Wirtschaftsforschungsbericht lesen, so sehen Sie, daß in der Baubranche für das heurige Jahr ein Rückgang von 0,5 Prozent zu erwarten ist. Das ist sicherlich vor allem auf das Sparpaket zurückzuführen, aber auch darauf, daß gerade Gemeinden und Länder sehr vorsichtig bei ihren Projekten sind und gerade im Tiefbau lange Vorlaufzeiten notwendig sind. Wir erwarten für das heurige Jahr im Tiefbau einen Rückgang von ungefähr 4 Prozent, im Vorjahr waren es 9 Prozent. Daher ist es besonders wichtig, daß diese Novelle raschest umgesetzt wird.

Wirtschaftspolitik und Standortsicherung bedeuten für die öffentliche Hand, auch die nötige Infrastruktur zu schaffen, damit gesunde und wachsende Unternehmen in Österreich erhalten bleiben. In Niederösterreich versuchen wir in diesem Jahr, um rund 28,5 Milliarden Schilling öffentliche Bauvorhaben durchzuführen. Im Hinblick auf den Straßenbau sind es 400 Millionen für die Donaubrücke Pöchlarn, 120 Millionen für den weiteren Ausbau der B 3 von Stockerau nach Tulln – auch wird mit dem Bau der Umfahrung Wolkersdorf begonnen. Allein vom Land Niederösterreich werden im heurigen Jahr Mittel in der Höhe von 1,5 Milliarden Schilling verbaut. 900 Millionen davon werden vom Bund und 600 Millionen vom Land zur Verfügung gestellt.

Auch die Bundesregierung versucht, aufgrund des Baugipfels im vergangenen Jahr entsprechende Bauvorhaben vorzuziehen. So sind im heurigen Budget für Hochbauvorhaben Mittel in der Höhe von 8,8 Milliarden, für den Straßenbau von mehr als 10 Milliarden Schilling vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Das sind positive Aspekte, die erwarten lassen, daß rund 50 000 Arbeitsplätze in der Baubranche oder in weiteren nahen Branchen gesichert und geschaffen werden.

Meine Damen und Herren! Ich kehre zur Novelle zurück. Zwei Punkte sind besondere Anliegen von mir: Das sind die Donaubrücke Traismauer und die Donaubrücke Klosterneuburg. Im Begutachtungsverfahren der Niederösterreichischen Landesregierung ist angeregt worden, beide Brücken in das Bundesstraßengesetz aufzunehmen. Die Beamten des Ministeriums haben dankenswerterweise im Ausschuß berichtet, daß bei der großen Bundesstraßengesetznovelle nächstes Jahr diese beiden Vorhaben berücksichtigt werden sollen.

Meine Damen und Herren! Gerade der Brückenbau Traismauer ist nicht nur aus regionalpolitischer Sicht, sondern für das gesamte nördliche Niederösterreich von besonderer Be


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