Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 62

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hat, diesen unbefriedigenden Zustand zu ändern. Er hat sich auch der Herr Landesgerichtspräsident in sehr verdienstvoller Weise dieses Anliegen zu eigen gemacht. Vor einem Jahr hat der Vorarlberger Landtag in einer Entschließung ersucht, dieses Gesetz endlich aufzuheben, nachdem sich eine Klärung beim Verfassungsgerichtshof als nicht zielführend herausgestellt hat.

Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, daß nunmehr in einer durchaus angemessenen Zeit diesem Wunsch des Vorarlberger Landtages Rechnung getragen wurde. Ich möchte die Hoffnung daran knüpfen, ähnliche Dankesbezeugungen auch in anderen Materien abgeben zu können. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.42

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Hoher Bundesrat! Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an unbeweglichen Sachen, nämlich Teilzeitnutzungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 27. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ABGB, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden und das Gesetz vom 24. Februar 1905 RGBl. Nr. 33 aufgehoben wird, nämlich Grundbuchsnovelle 1997.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich unterbreche nunmehr die Sitzung für die Behandlung der dringlichen Anfrage bis 16 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen .

(Die Sitzung wird um 12.44 Uhr unterbrochen und um 16.04 Uhr wiederaufgenommen. )

Vizepräsident Jürgen Weiss: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Paul Tremmel und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Konsultationsmechanismus und Bundesrat (1264/J-BR/97)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die dringliche Anfrage 1264/J-BR/97 der Bundesräte Dr. Bösch, Dr. Tremmel und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler betreffend Konsultationsmechanismus und Bundesrat.


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