Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 69

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und zwar eine Sprachregelung zwischen den Landesregierungen und der Bundesregierung. Eines verstehe ich allerdings nicht, Herr Bundeskanzler: Sie haben gesagt, das sei nur eine Vorbereitung. – Wenn man aber etwa Artikel 6 dieser Regierungsvorlage durchliest, so stellt man fest, darin sind unter anderem die Konvergenzkriterien behandelt, also eine ganz gewichtige Materie, meine Damen und Herren, zu der bereits Vorbeschlüsse gefaßt werden, Vorbeschlüsse, die wir hier letztlich vollziehen müssen. Ich nenne Ihnen als Beispiel etwa das Strukturanpassungsgesetz. Hier sind Verschuldungen eingetreten, und letztlich mußten die gesetzgebenden Körperschaften das reparieren.

Es wäre also sehr gut, dabeizusein, wenn die entsprechenden Veranlassungen getroffen werden, wenn Schulden gemacht werden. Es genügt nicht, daß wir es dann nachher so quasi als Apportiermaschine der Exekutive nur reparieren.

Bundesstaatsreform, Landeshauptmännerkonferenz – ich werde noch näher darauf eingehen. Durch Ihren Vorgänger wurde uns schon einiges gesagt. Ich möchte aber jetzt noch einige Fragen herauspicken, die Sie ein bißchen übergangen haben, zum Beispiel die Frage 2, in der davon die Rede ist, daß Ihr Klubobmann Kostelka – in den Printmedien und im Fernsehen verbreitet – sagt, bei der Bundesstaatsreform – von der Bundesratsreform hat er schon gar nicht mehr gesprochen – müsse man bezüglich der Verhandlungsergebnisse zurück an den Start. Stimmt das jetzt, was Dr. Kostelka gesagt hat, oder stimmt das nicht? Müssen wir zurück an den Start? – Sie, Herr Bundeskanzler, haben gesagt, innerhalb weniger Monate werden Ergebnisse auf dem Tisch liegen. (Bundeskanzler Mag. Klima: Das ist politisch vereinbart!)

Es soll nicht an der Verfassung gerüttelt werden, sagten Sie. Ich werde Ihnen dann ein Bundesverfassungsgesetz vorlesen, in dem genau dieser Konsultationsmechanismus – mein Vorredner Bösch hat es bereits erwähnt – verfassungsgesetzlich genormt vorhanden ist. Warum man diesen nicht adaptiert hat, verstehe ich eigentlich nicht. Vielleicht ist es Vergeßlichkeit, vielleicht wollte man tatsächlich eine gesetzgebende Körperschaft "auf die Seite stellen".

Ich muß ein bißchen in der Geschichte zurückgreifen. "Herr Bundeskanzler!", sagte ich seinerzeit zum emeritierten Bundeskanzler Dr. Vranitzky. "Ich richte ... an Sie nochmals die höfliche Frage" – das war am 10. Dezember 1993 in der 577. Sitzung des Bundesrates –: "Bis wann rechnen Sie persönlich damit – Sie haben hier eine unbestimmte Antwort gegeben –, daß diese Novellierung" – gemeint ist die Bundesstaats- und Bundesratsreform – "hier im Haus eingebracht wird?"

Ich lasse die anderen Passagen weg. Die direkte Antwort des damaligen Bundeskanzlers lautete: "Die genannten bundesverfassungsgesetzlichen Maßnahmen sollen bis längstens zur Volksabstimmung über die bundesverfassungsgesetzliche Ermächtigung zum EG-Beitritt als beschlußreife Regierungsvorlage textlich fixiert und spätestens in der aus Anlaß des EG-Beitritts erforderlichen Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen werden."

Er fügte dann noch hinzu: "... ich bestätige und wiederhole, daß ich selbstverständlich zu der von mir unterschriebenen Passage stehe, daß ich aber nicht zu mehr stehen kann, weil ja die Antizipation einer parlamentarischen Entscheidung von Ihnen sicherlich als eine Beeinträchtigung Ihrer eigenen Rechte inhibiert würde."

Jedenfalls hat diese Vorlage das gesetzgeberische Licht der Welt und auch des Nationalrates und des Bundesrates bis nun nicht erblickt.

Ich muß aber auch auf Debattenredner hier im Haus eingehen. Herr Präsident Schambeck führte aus, der Herr Bundeskanzler werde in die "Zeitgeschichte" eingehen, einen "Platz in der Geschichte des Föderalismus" haben. Die Freiheitlichen wurden "heute von dieser Stelle aus" aufgefordert, "daß sie, genauso wie die ÖVP in der Kreisky-Ära, in der Sinowatz-Ära und auch in der Vranitzky-Ära bereit war, als Minderheitspartner und als Opposition bei einer Verfassungsreform mitzutun", mitwirken möge. – Wir wollen gerne mittun, nur ist eine Einladung in offizieller Form bis nun nicht an uns ergangen, meine Damen und Herren!


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