Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 62

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Auf das nunmehr vorliegende Gesetz können wir durchaus stolz sein. Es ist ein gutes und liberales Gesetz. Was geschehen wird, hängt davon ab, was jene, die es betrifft, daraus machen werden. Ein Gesetz, das entsprechende Medienvielfalt ... (Bundesrat Dr. Tremmel: Herr Kollege! Bedenken Sie, was Vorredner von Ihrer Fraktion vorher gesagt haben!) Herr Kollege, Sie werden verzeihen, wenn ich sage: Es muß erlaubt sein, nicht unbedingterweise in allen Dingen Ihrer Meinung sein zu müssen. (Bundesrat Dr. Tremmel: Das müssen Sie nicht, aber in dem Fall wäre es ganz gut! – Bundesrat Eisl: Das wäre nicht möglich!) – Das gestatten Sie mir hier auch! Ich habe Sie angehört; seien Sie so freundlich, mir auch zuzuhören.

Es ist ein gutes und liberales Gesetz, ein Gesetz, das entsprechende Medienvielfalt bei Erhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglicht. Genau das ist der Grund dafür, daß meine Fraktion diesem Gesetz zustimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile es ihr.

12.38

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die drei heute zur Debatte stehenden Gesetze – Regionalradiogesetz, Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz, Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen – bringen zwar eine Sanierung verfassungsrechtlicher Mängel, haben aber leider keine zukunftsweisenden Aspekte.

Zwei wesentliche Mängel, die teilweise schon im alten Gesetz vorhanden waren, sind die folgenden: Punkt a: Die Länder können selbst keine Entscheidungen über Regional- und Lokalradio beziehungsweise Kabel-TV treffen, obwohl sie dazu selbstverständlich in der Lage wären. Punkt b: Die Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde besteht aus zwölf Mitgliedern; davon sind sechs Mitglieder Angehörige der im Hauptausschuß des Nationalrates vertretenen politischen Parteien, entsprechend den Stärkeverhältnissen im Nationalrat, drei Mitglieder werden auf Vorschlag der Landeshauptleutekonferenz bestellt, und je ein Mitglied wird vom Österreichischen Städte- und Gemeindebund entsandt.

Das heißt im Klartext, daß in der Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde nur ein Viertel der Mitglieder Ländervertreter ist. Wenn die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes dazugerechnet werden, sind es immer noch weniger als 50 Prozent, also nicht einmal die Hälfte. Die Länder sind in diesem Gesetz sogar schlechter gestellt als in dem Regionalradiogesetz, das wir im Jahre 1993 beschlossen haben. Ich habe damals das Regionalradiogesetz neben anderen auch aus diesem Grund abgelehnt und lehne es auch heute aus den von mir genannten Gründen ab.

Erwähnen möchte ich, daß die Ankündigung von Minister Einem, derzufolge für Telekommunikation, Rundfunk und TV eine unabhängige Behörde eingerichtet werden soll, zu begrüßen ist.

Zum Entschließungsantrag der Freiheitlichen möchte ich anmerken, daß ich diesen ablehne, weil erstens völlig unklar ist, welchen Einfluß die Länder diesem Antrag zufolge hätten, weil zweitens solche Dinge bereits im Gesetz geregelt werden sollen und weil es drittens meiner Meinung nach grundsätzlich richtig wäre, die Entscheidungen über Regionalradio, Lokalradio sowie Kabel-TV den Ländern zu übertragen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.40

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. Ich erteile es ihm.

12.41

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bezüglich der Regierungsvorlagen zu einem Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz


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