Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 84

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Karenzgeldgesetz erlassen und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzurlaubszuschußgesetz, das Karenzurlaubserweiterungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Betriebshilfegesetz, das Bundesgesetz über die Gewährung von Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit so geschehen.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit (413 und 630/NR sowie 5405/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Freiberger übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Horst Freiberger: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Sozialausschusses betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit liegt Ihnen schriftlich vor. Ich erspare Ihnen und mir daher die Verlesung dieses Textes.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht über den Antrag, der empfohlen wurde.

Ich sehe, daß keine Wortmeldungen vorliegen. 

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG) (588 und 638/NR sowie 5396 und 5406/BR der Beilagen)


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