Bundesrat Stenographisches Protokoll 626. Sitzung / Seite 71

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wäsche ist die wichtigste Aufgabe, wenn dieser Teufelskreis des Drogenhandels durchbrochen werden soll. Leider ist die organisierte Kriminalität der Exekutive noch weit voraus, und daher muß die internationale Staatengemeinschaft reagieren.

Der Ausbau von Zeugenschutzprogrammen beziehungsweise der grenzüberschreitende Austausch von Beweismitteln können bei der Bekämpfung dieser Hydra nur als erste Schritte gesehen werden. Es zeigt sich immer wieder, daß ein Netzwerk nur durch ein solches bekämpft werden kann, weshalb die Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung auf ein globales System koordinierter Maßnahmen ausgeweitet werden muß. Dazu gehören auch bilaterale und multilaterale Auslieferungsabkommen und ähnliche Formen gegenseitiger Hilfestellung. So empfehlen als einziges Mittel gegen die Geldwäsche unter anderem der Internationale Währungsfonds und die UNO schon lange eine verstärkte internationale Zusammenarbeit mit bindenden internationalen Konditionen, um den weltweiten Kampf gegen die Geldwäsche koordinieren zu können. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das von uns zu ratifizierende Übereinkommen.

Das Übereinkommen ist vom Grundsatz getragen, eine gemeinsame Strafrechtspolitik zu verfolgen und dabei moderne und wirksame Methoden auf internationaler Ebene anzuwenden. Positiv hervorzuheben ist für Österreich, daß es vom Zeitplan her gelungen ist, das Europaratsübereinkommen zur Geldwäsche im ungefähren zeitlichen Gleichschritt mit dem am 1. März vorigen Jahres in Kraft getretenen Strafrechtsänderungsgesetzes zu ratifizieren. Durch die Kombination von internationalen Übereinkommen und dem innerstaatlichen Strafrechtsänderungsgesetz steht uns für die Zukunft ein wirksames und schlagkräftiges Instrumentarium zur Bekämpfung dieser Form der schweren Kriminalität zur Verfügung.

Nochmals: Erfaßt werden alle Kriminalitätsformen, insbesondere aber Delikte, die wie der illegale Drogenhandel bedeutende illegale Gewinne abwerfen. Zentral für das Übereinkommen ist der weite Begriff des Vermögensgegenstandes und der darauf Bezug nehmende und daher ebenso weite Begriff des Ertrages. Damit soll sichergestellt werden, daß wirklich jeder wirtschaftliche Vorteil, welcher Art auch immer, erfaßt wird, der durch eine strafbare Handlung erlangt wurde.

Es ist daher nicht notwendig, daß der Vermögensgegenstand im Besitz desjenigen sein muß, der die strafbare Handlung begangen hat. Dadurch können auch jene Vermögensteile erfaßt und abgeschöpft werden, die bei anderen vom Täter verschiedenen Personen angefallen sind.

Dieses neugeschaffene Instrument der Abschöpfung der illegalen Bereicherung soll aber neben jenen Geldern, die dem Täter durch die Straftat zugeflossen sind, auch jene Zuwendungen erfassen, die für die Begehung von Straftaten empfangen wurden, unabhängig davon, ob diese Verbrechen auch tatsächlich begangen wurden. Um dies alles auch tatsächlich in der Praxis erreichen und umsetzen zu können, sieht das Übereinkommen ein komplexes Regelwerk vor, das alle Stadien des Verfahrens, beginnend bei der ersten Ermittlung bis zur Verhängung von Einziehungsentscheidungen, abdeckt. Ein flexibles System der internationalen Zusammenarbeit ist bei all diesen Verfahrensstadien vorgesehen. Es ist dies ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zum bisherigen Zustand, der sich nur auf die allgemeine Rechtshilfe und auf Abkommen zwischen einzelnen Staaten stützen konnte.

Eine wesentliche Voraussetzung, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Verpflichtung zur Schaffung nationaler Mindeststandards, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Tätern die Früchte ihrer Verbrechen zu entziehen. Das Übereinkommen strebt hiebei eine Verringerung der Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsordnungen an. Eine Gleichschaltung der nationalen Gesetzgebung ist jedoch nicht Ziel und Folge dieses Übereinkommens.

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Mit diesem Übereinkommen wird ein weiterer wichtiger Grundstein im Kampf gegen das organisierte Verbrechen gelegt. Doch bis das gesamte Gebäude steht, ist es für uns noch ein langer Weg, den wir trotzdem oder gerade deswegen unverzüglich zu beschreiten haben. – Meine Fraktion wird diesem Übereinkommen selbstverständlich die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

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