Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 48

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Darüber hinaus soll es durch die Änderung des § 63 Abs. 5 ermöglicht werden, daß neben den Fragestellern je ein Vertreter der übrigen Bundesratsfraktionen ebenfalls eine Zusatzfrage stellen kann. Dadurch wird sicherlich eine Verlebendigung dieses föderalistischen Bereiches Bundesrat eintreten.

Die Vorlage – es wurde schon ausgeführt –, die durch einen Unterausschuß der Präsidialkonferenz erarbeitet wurde, hat für sich allein gemessen kein schlechtes Ergebnis gezeitigt. Gemessen allerdings daran, aus welchem Grund dieser sogenannte Föderalismusausschuß einberufen und natürlich auch von meiner Fraktion gefordert wurde, ist das Resultat dürftig.

Erinnern wir uns, meine Damen und Herren: Bis April dieses Jahres sollte ein Paket vorgelegt werden, das die Bundesratsreform umfaßt. Ich bin nicht sehr oft einer Meinung mit Kollegen Kone#ny, aber auch ich bin der Ansicht, es ist das nur ein kleines Ziegelchen, ein kleines Steinchen im Hinblick auf die Notwendigkeiten der Bundesrats- und Bundesstaatsreform.

Wenn allein das heutige Ergebnis die Aufwertung des Bundesrates sein soll, wenn das im Sinne des gelebten Föderalismus ein Fortschritt sein soll, dann muß gesagt werden: Das ist für die Bundesverfassung, für den Föderalismus, so wie das unsere Verfassung vorschreibt, zu wenig.

Ich darf nochmals Kernpunkte hier nennen, sie wurden bereits in der heutigen Debatte angerissen: Zustimmung zum Finanzausgleich, Neuordnung des Entsendemodus der Bundesräte seitens der Landtage, um den Landtagen direkt mehr Einfluß zu geben, Gesetzesprüfungsanträge durch ein Fünftel der Mitglieder des Bundesrates, Möglichkeit der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen – die Attraktivierung der Fragestunde hat stattgefunden –, Wahl des Rechnungshofpräsidenten und der Mitglieder der Volksanwaltschaft, Stellungnahmeverfahren bei Gesetzesvorlagen, die Länderinteressen berühren, Forderung nach Gesetzesinitiativen des Bundesrates, eine Sitzaufteilung der Bundesräte nach Bundesländern geordnet – um das auch atmosphärisch darzutun –, Rederecht der Bundesräte in den Landtagen, so wie das etwa in Tirol der Fall ist.

Das ist beileibe keine vollständige Aufzählung, es ist eine demonstrative Aufzählung. Warum mache ich diese demonstrative Aufzählung? – Heute wurde sehr viel über die Notwendigkeit dieser Bundesrats- und Bundesstaatsreform gesprochen. In einer der letzten Sitzungen brachten wir eine dringliche Anfrage zum Konsultationsmechanismus ein. Dieses Wetterleuchten am Horizont einer notwendigen Reform hat sich bereits verstärkt. Es wurde heute in Worten, etwa durch den niederösterreichischen Landeshauptmann Pröll, angedeutet, daß auch in dieser Sache weiterhin Verhandlungen stattfinden werden. Sollte in dieser Form, meine Damen und Herren, dieser Konsultationsmechanismus beschlossen werden, dann ist das eine Entmachtung der Parlamente! Nach meiner Meinung wäre das ein schleichender Verfassungsbruch!

Meine Damen und Herren! Warum bin ich so kritisch in dieser Causa? – Weil es schon einmal eine Regierungsvorlage gegeben hat, an der letztlich die Bundesratsreform "Perchtoldsdorfer Paktum" – es ist bereits erwähnt worden – gescheitert ist. Und zwar sollte Artikel 98 unserer Bundesverfassung durch einen Artikel 98a ergänzt werden, und zwar mit folgender Ermächtigung: Bei Gesetzesvorhaben der Länder mit finanzieller Folgewirkung muß die Bundesregierung als Kollegialorgan Einspruch erheben. Diese Ermächtigung in dieser Regierungsvorlage, die nicht zur Beschlußfassung kam und die letztlich zum Scheitern – meiner Meinung nach – der Bundesratsreform führte, laut der der Bundesminister für Finanzen allein beeinspruchen könnte, ist Gott sei Dank nicht in Kraft getreten. Aber das, meine Damen und Herren, war geradezu ein Modell einer zentralistischen Staatsvorstellung.

In privaten Gesprächen hat mir Herr Präsident Professor Schambeck erzählt, wie das am Anfang im Bundesrat war und wie weit sich die Durchsetzungskraft des Bundesrates, die Kraft des Bundesrates doch zum Positiven entwickelt hat. Meine Damen und Herren! Sehen Sie meine Worte als solche Worte, die ein Jüngerer spricht, und ich sage Ihnen: Diese Reform sollte jetzt geschehen. Ich weiß, gut Ding braucht Weile. Mir ist bewußt, sehr geehrter Herr Präsident, daß dieser Föderalismusausschuß, dessen Ergebnis nicht allzugroß war, aber immerhin, durch Ihr maßgebliches Bemühen zustande gekommen ist. Die Ergebnisse, die derzeit vorliegen, sind


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