Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 61

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Herr Minister hat das Fremdenpolizeigesetz und das Einwanderungsrecht, im Fremdengesetz zusammengefaßt, dahin gehend definiert, daß eine Verbesserung der Rechtsstellung der in Österreich niedergelassenen Fremden erreicht werden soll, daß die Aufenthaltsverfestigung – das wird hier elegant umschrieben – ermöglicht wird und der Familiennachzug stattfindet. Die Integration der hiesigen Fremden hat unter Anpassung an die Schengener Vertragsbestimmungen Vorrang. – Das wäre der eine Bereich. Beim Asyl geht es um die Regelung des Aufenthalts und um die Regelung des Asylerwerbes. Am Papier ist das sehr gut geregelt, in der Praxis aber schlecht gehandhabt.

Mein Parteifreund Dr. Bösch hat bereits zitiert, daß die Anzahl der Fremden explodiert ist, und zwar von 200 000 auf 700 000. Die Illegalen sind dabei nicht miteingerechnet, man schätzt die Zahl auf noch einmal so hoch oder zumindest auf 50 Prozent. Ich weiß aber sehr genau, was in Graz los ist. Bei einer Stadtbevölkerung von 240 000 haben wir bereits 26 000 legal gemeldete Fremde aus 250 Nationen. Dieser Prozentsatz hat sich im vorhin angegebenen Zeitraum beinahe vervierfacht. Interessant ist auch, daß bei uns zum Beispiel etwa der Hauptteil der in Österreich offiziell gemeldeten Nigerianer lebt, also beinahe 70 Prozent, das sind 288. Viele bringen das mit verschiedenen Deliktsbereichen, etwa im Bereich der Drogen, in Zusammenhang. – Das sei hier nur erwähnt.

Wenn heute gesagt wird, es ist ein Anliegen, die Besserstellung der Ausländer in Österreich zu erreichen, so scheint es mir ebenso ein Anliegen zu sein, die Rechtssicherheit endlich herbeizuführen und den sicherheitspolizeilichen Bereich zu verstärken. Um die Exekutive, die sich zerspragelt, sollte man bemüht sein. Im Ausschuß stellte ich die Frage, als ich § 66 des in Behandlung stehenden Gesetzes zitiert habe, wo die Schubhaft ersetzt werden sollte. Wem schiebt man ab? – Denjenigen, der die Bedingungen für einen Aufenthalt in unserem Land nicht erfüllt, oder denjenigen, der gegen die Gesetze des Landes verstoßen hat? Letzterer darf einen Wohnsitz angeben und sich zweimal die Woche melden. Da wurde mir in dürren Worten mitgeteilt: Man wollte die Exekutive entlasten. Frei umgesetzt heißt das, daß ich Personen auf freiem Fuß belasse, die in Österreich Delikte begangen haben.

Kollege Bösch hat bereits die "Hitliste" aus dem Sicherheitsbericht zitiert, ich darf sie noch ein bisserl verfeinern. Der Ausländeranteil bei der Bandenbildung hat sich im Zeitraum von 1994/95 von 72,7 Prozent auf 88,5 Prozent erhöht. Oder: der Kreditkartenbetrug von 34 Prozent auf 61,5 Prozent, die erpresserische Entführung von 62,5 Prozent auf 66,7 Prozent, und der bewaffnete Diebstahl – der gewerbsmäßige Bandendiebstahl wurde bereits zitiert – hat sich ebenso auf 57,8 Prozent erhöht.

Ich habe hier schon einmal die deutsche Zeitschrift "FOCUS" vom 6. Mai 1996 zitiert, die die Verbrechenshauptstädte Europas aufzählt. Hier ist Berlin mit 166 Straftaten pro 1 000 Einwohner führend – umgelegt in absolute Zahlen sind es 581 000 Delikte –, gefolgt – merken Sie auf – von Wien mit 143 Straftaten pro 1 000 Einwohner oder 172 000 Gesamtdelikten. Erst dahinter kommen London, Paris und andere. Weiters schreibt diese Zeitschrift: Am 22. April 1995 landeten drei ehrenwerte Herren aus Wien kommend auf dem Flughafen Tegel im Hotel "Holiday Inn". Nahe dem Kuhdamm wurden Viktor A., Sergej M. und Arnold D. von Berliner Geschäftsfreunden empfangen. Verdeckte Ermittler fotografierten Küßchen und Umarmung, dann verschwanden die Bösewichte in zwei Luxussuiten. Die Fahnder sind sich sicher, ein Gipfeltreffen russischer Mafiapaten, das hier von Wien aus organisiert wurde. Das sollte uns nachdenklich stimmen.

Die Kritikpunkte an dieser Vorlage wurden bereits zitiert. Hauptkritikpunkt, meine Damen und Herren, ist, daß die Gleichbehandlung der hier in Österreich Wohnenden, der Österreicher, mißachtet wird. Der Herr Minister zitiert immer wieder Artikel 8 der Menschenrechtskonvention und spricht von einem Anspruch auf Achtung des Privatlebens, des Familienlebens, der Wohnung, des Briefverkehrs und der Arbeitswelt. Meine Damen und Herren! Das gilt auch für diejenigen Menschen, die hier bereits wohnen, die österreichische Staatsbürger sind. Wir würden von einem solchen Gesetz erwarten, daß endlich eine Gleichbehandlung erfolgt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite