Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 169

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 erlassen und das Pflanzenschutzgesetz 1995 geändert wird.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Eisl und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Hiezu ist ebenfalls eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit "Ja" oder "Nein".

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Markowitsch und Giesinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit "Ja" oder "Nein" bekannt.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Meine Damen und Herren! Ich gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag der Bundesräte Eisl und Kollegen, gegen den Beschluß des Nationalrates Einspruch zu erheben, zwölf "Ja"-Stimmen und 43 "Nein"-Stimmen.

Der Antrag der Bundesräte Eisl und Kollegen ist somit abgelehnt.

*****

Mit "Ja" stimmten die Bundesräte:

Dr. Böhm, Dr. Bösch;

Eisl;

Mag. Gudenus;

Dr. Harring;

Moser, Mühlwerth;

Dr. Riess-Passer, Dr. Rockenschaub;

Dr. Tremmel;

Waldhäusl, Weilharter.

Mit "Nein" stimmten die Bundesräte:

Bieringer;

Crepaz;


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