Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 93

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14.56

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich kann meine Ausführungen sehr kurz halten, weil Kollege Grillenberger das Wesentliche bereits gesagt hat.

Wir haben im Kunstförderungsgesetz die etwas unbefriedigende Regelung gehabt, daß die Stipendien der Einkommensteuerpflicht unterlegen sind, damit war natürlich der Förderungszweck beeinträchtigt. Mit der Änderung, die jetzt durchgeführt wird, werden diese Stipendien steuerfrei gestellt. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß sich diese Regelung auch auf Preise bezieht, die unter vergleichbaren Voraussetzungen von nationalen oder internationalen Förderungsinstituten vergeben werden.

Ich glaube, daß wir mit dieser kleinen Änderung etwas für die Künstler in diesem Land getan haben. – Meine Fraktion wird diesem Gesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.57

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ramsbacher. – Bitte.

14.57

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Da sich meine beiden Vorredner relativ kurz gefaßt haben, werde ich das auch machen.

Auch die Fraktion der Freiheitlichen wird dem vorliegenden Gesetz ihre Zustimmung geben. Wir möchten uns beim Herrn Staatssekretär dafür bedanken, daß er in dieses Gesetz auch die freiheitlichen Vorstellungen 1: 1 eingebracht hat.

Ich darf einen Teil unseres gemeinsamen Entschließungsantrages hier vorbringen, damit die wenigen im Saal verbliebenen Bundesräte wissen, was wir miteingebracht haben.

Die Diskussion um die geeigneten Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur in Österreich bestimmt seit Jahren die österreichische Kulturpolitik. Die zentrale Frage stellt sich aber nach wie vor: Wie sehen die Zielvorgaben für künftige kulturpolitische Maßnahmen aus? – Eines steht aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne den entscheidenden Kurswechsel bleibt die österreichische Kulturpolitik intransparent, von öffentlichen Subventionen und der politischen Entscheidungsbefugnis abhängig. Den Ausweg aus der Krise kann nur eine dringend notwendige Reform der österreichischen Kunstförderung bewerkstelligen.

Das derzeit bestehende Subventionsmonopol der öffentlichen Hand führt zu offenen und versteckten Abhängigkeiten der österreichischen Kulturschaffenden. Während in Österreich der Begriff des "Staatskünstlers" nach wie vor seine Berechtigung hat, erkennt man im Ausland bereits den Vorteil und die positiven Ergebnisse einer zunehmend privaten Kunstförderung, dem Sponsoring. Das bedeutet weniger Staat und mehr privat, eine Subventionseinschränkung der Bundeskunstförderung Zug um Zug mit einer steuerlichen Anerkennung privater Kunstausgaben als Sonderausgaben, wobei vor allem oder unter anderem zeitgenössische Kunst davon betroffen sein sollte.

Ich möchte die Aussagen, die der Herr Staatssekretär im "Standard" gemacht hat, gar nicht wörtlich zitieren. Wir werden unsere Zustimmung erteilen und bedanken uns dafür, daß wir hier gemeinsam einen Antrag einbringen konnten. – Danke sehr. (Allgemeiner Beifall.)

14.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. – Bitte.

15.00

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz, die Stipendien und Preise von der Besteuerung auszunehmen,


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