Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 12

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Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Herr Bundesminister! Sie haben in Ihren Ausführungen bereits zum Teil dargestellt, daß die Schubhäftlinge insofern ihrem Namen alle Ehre machen, als sie innerhalb von Österreich noch sehr intensiv "verschoben" werden, vom Burgenland nach Tirol und von Schwechat nach Graz, und Sie haben selbst auch erklärt, daß Sie diesen Zustand für nicht sinnvoll halten. Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um diesen Umstand zu ändern?

Präsident Dr. Günther Hummer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Im wesentlichen sind es zwei Maßnahmen: erstens die Maßnahme, die ich bereits ausgeführt habe, daß zusätzliche Haftplätze errichtet werden, und zweitens werden wir in diesen Tagen ein zentrales Schubhaftmanagement im Innenministerium einrichten, ein "rotes Telefon" – unter Anführungszeichen –, wo jeden Tag die freie Anzahl der Schubhaftplätze dem Innenministerium gemeldet werden muß, und eigens dafür zuständige Personen, die nur für das verantwortlich sind, nehmen dann die Koordinierung der Zuweisung der Schubhäftlinge in den einzelnen Teilen Österreichs vor. Davon erwarte ich mir, daß es zu einer wirkungsvollen Entlastung der örtlichen Gendarmerie und Polizei kommt und daß dieser "Tourismus" kreuz und quer durch Österreich so weit als möglich verhindert wird.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke.

Herr Bundesrat Johann Payer, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vielleicht etwas Grundsätzliches zur Schubhaft: Aus welchen Gründen und wie lange werden Personen in Schubhaft genommen?

Präsident Dr. Günther Hummer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Die Gründe sind unterschiedlich. In der Regel werden Personen dann in Schubhaft genommen, wenn sie sich in Österreich illegal aufhalten, keine Aufenthaltsbewilligung haben und deshalb abgeschoben werden müssen. Wie lange, das hängt natürlich vom Fall ab und ist verschieden. Die durchschnittliche Besetzung von Schubhäftlingen beträgt derzeit rund 580 bis 600 Personen pro Tag. Wir haben rund an die 1 000 Schubhaftplätze insgesamt zur Verfügung, und die durchschnittliche Verweildauer eines Schubhäftlings beträgt rund 20 Tage.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke schön.

Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage an den Herrn Bundesminister für Inneres. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Anton Hüttmayr, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Anton Hüttmayr (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

792/M-BR/97

Welche Auswirkungen werden die im Rahmen der Budgetbegleitgesetze vorgesehenen Änderungen des Zivildienstgesetzes haben?

Präsident Dr. Günther Hummer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Es geht im wesentlichen darum, daß wir sehr viele Zivildienstträgerorganisationen haben und diese Zivildienstträgerorganisationen einen immer größeren Bedarf an Zivildienern anmelden. Gleichzeitig ist es so, daß die Entwicklung im Bereich der Zivildiener in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Hatten wir noch vor einigen Jahren an die 14 000 Zivildiener, die anerkannt worden sind, so ist deren Zahl im heurigen Jahr wahrscheinlich auf 6 500 zurückgegangen. Gleichzeitig ist aber die Be


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