Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 36

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Eine direkte budgetäre Bezifferung wäre aus meiner Sicht unseriös, weil in keiner Weise derzeit abgeschätzt werden kann, wie viele der Betroffenen tatsächlich von dieser Option Gebrauch machen werden.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Ministerin.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Da durch die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Pensionsversicherung mit relativ wenig Geld Beitragszeiten erworben werden können, möchte ich Sie, Frau Ministerin, fragen, wie Sie das einschätzen, wie viele Menschen Ihrer Meinung nach nun diese Form des Erwerbes von Pensionszeiten wählen und nicht mehr teuer Studienzeiten einkaufen werden?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Eine zahlenmäßige Antwort wäre eine reine Spekulation. Ich möchte aber zur sachlichen Seite festhalten, daß die Mindestbeitragsgrundlage in Höhe von 3 740 S für das Jahr 1997 unverändert geblieben ist. Wir haben keine neue Mindestbeitragsgrundlage für den Erwerb von Pensionszeiten eingeführt, sondern sind bei der bisherigen Mindestbeitragsgrundlage geblieben, sodaß sich aus dieser Sicht keine Änderung der Rechtslage ergibt. Die Rechtslage ist nur insofern geändert: Wenn jemand geringfügige Beschäftigungen hat, die unter dieser Mindestbeitragsgrundlage sind, dann ist der Beitrag auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage zu bezahlen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Grillenberger gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Frau Bundesministerin! Nach welchen Kriterien wird die Geringfügigkeitsgrenze jährlich festgelegt?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Die Geringfügigkeitsgrenze wird mit dem Aufwertungsfaktor wie auch andere Faktoren im ASVG jährlich angepaßt und wird nächstes Jahr 3 803 S betragen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Ministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Dr. Harring gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Im Augenblick könnte das möglicherweise als Beitrag zur Budgetsanierung dienen. – Dazu haben Sie gesagt: Pensionsansprüche von diesen Beschäftigen werden eher selten sein. Aber Sie haben bestimmt trotzdem berechnen lassen, wann die Höhe der ausgezahlten Pensionen die Höhe der bereits bezahlten Beiträge einholen wird, also wann sich dieses Rechenbeispiel umdreht.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Bundesrat! Wenn sie sich Versicherungsverläufe anschauen, wenn Sie sich die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt anschauen, wenn Sie also zurückblicken und manches vorausprojizieren, dann würden Sie erkennen, daß es reine Spekulation wäre, jetzt bei den Versicherten einen klaren Versicherungsverlauf bis zum Jahr 2020, 2030 oder 2040 zu errechnen.

Ich persönlich rechne, daß von den jetzt geringfügig Beschäftigten in etwa die Hälfte von einer Option der Pensionsversicherung Gebrauch machen wird. Ich gehe aber davon aus, daß nicht


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