Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 91

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sinnhaft weiterentwickelt" oder "Bausparen bleibt attraktive Sparform und wird wirkungsvollstes Instrument der Wohnbaufinanzierung".

Hohes Haus! Die heute zu beschließende Vorlage, mit der das Bausparkassengesetz geändert wird, hat diese Prämissen zum Inhalt und ermöglicht eine dynamische Weiterentwicklung der Bausparidee.

Meine Vorredner sind bereits auf die geplanten Änderungen im Detail eingegangen, jedoch möchte auch ich einige Punkte aus unserer Sicht erwähnen.

Wenn man bedenkt, daß es in Österreich über 5 Millionen Menschen gibt, die sich für diese Sparform entschieden haben, dann kann man die Attraktivität der Bausparkassen erkennen. Mit der vorliegenden Novelle wird das Bausparsystem langfristig abgesichert, und die Bevölkerung wird das Bausparen weiterhin vertrauensvoll in Anspruch nehmen.

Mit der Bindung der Bausparprämie an die Kapitalmarktrendite ist gewährleistet, daß es in Zukunft keine Prämiendiskussionen geben wird, die von möglichen kurzfristigen Überlegungen bestimmt sind, sondern daß sich die Prämie an der Gesamtentwicklung des Kapitalmarktes orientiert und somit nicht isoliert in Frage gestellt werden kann.

Meine Damen und Herren! Der Bausparvertrag ist die beliebteste Sparform der kleinen Leute, und durch dieses Gesetz wird eine attraktive Rendite langfristig gesichert. (Bundesrat Waldhäusl: "Kleine Leute" soll man nicht mehr sagen! – Bundesrätin Markowitsch: Herr Kollege Waldhäusl hat es sich gemerkt!) Soll man nicht sagen? – Ich darf es trotzdem tun.

Meine Damen und Herren! Das Wifo hat in einer Studie festgestellt, daß die Förderwirkung des Bausparsystems in der langfristigen Darlehensbereitstellung für die Wohnbaufinanzierung zu begünstigten und konstanten Finanzierungskonditionen besteht. Aus der Sicht der Förderwirkung sind nicht die Empfänger der Bausparprämien die Begünstigten, sondern die Darlehensnehmer. Die staatliche Prämie wirkt daher ausschließlich als Anreiz für diese Sparform.

Damit bin ich beim zweiten Punkt, nämlich bei den Bauspardarlehen. Rund 800 000 Menschen haben in Österreich ein Bauspardarlehen. Diese Kredite ergeben ein Volumen von zirka 170 Milliarden Schilling. Das sind zirka 45 Prozent aller in Österreich vergebenen Wohnbaukredite.

Der Vorteil der Bausparfinanzierung ist der konstante Darlehenszinssatz von 6 Prozent über die gesamte Laufzeit. Diese Verzinsung mag nach dem jetzigen Kreditzinsniveau nicht sehr verlockend ausschauen, aber die kalkulierbare, fixe Höhe der Darlehenskosten stellt sich vor allem für die Klein- bis Mittelverdiener als beruhigend dar.

Diese Bauspardarlehen können künftig bei Ehepaaren bis zu 3,8 Millionen Schilling ausmachen. Bis jetzt waren es 1,9 Millionen Schilling. Wenn man sich diese Summen vor Augen führt, dann kann man sich vorstellen, welche positiven Auswirkungen das auch auf die Beschäftigungssituation hat. Die Bausparkassen haben errechnet, daß bei einer Finanzierung von 1 Milliarde Schilling pro Jahr zirka 2 000 Arbeitsplätze im Baugewerbe beziehungsweise im Baunebengewerbe gesichert werden. Wenn man das nun auf das gesamte Bauspardarlehensvolumen hochrechnet, ergibt sich ein gewaltiger Beschäftigungsimpuls.

Meine Damen und Herren! Als weitere wichtige Änderung möchte ich die Anhebung der Höchstgrenze für unbesicherte Bauspardarlehen von derzeit 100 000 S auf künftighin 300 000 S erwähnen. Damit kann man etwa die erforderlichen Eigenmittel für Genossenschaftswohnungen finanzieren. Aber sehr positiv wird sich diese Regelung vor allem auf die Sanierungs- und Renovierungstätigkeiten auswirken. Das bedeutet wiederum zusätzliche Beschäftigung in der Baubranche.

Hohes Haus! Abschließend möchte ich nochmals auf die eingangs erwähnte Presseinformation zurückkommen und den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft österreichischer Bausparkassen, Herrn Generaldirektor Josef Rapp, zitieren. Er sagte:


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