Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 93

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Ermächtigung der Agrarmarkt Austria zur Übernahme von Aufträgen, die im engen sachlichen Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich der AMA stehen,

Auflösung der bestehenden Pensionsrückstellungen zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes der Agrarmarkt Austria bei gleichzeitiger Übernahme der Haftung durch den Bund,

Aktualisierung der Datenübertragungsbestimmungen.

Da die in Ziffer 1 § 1 und Ziffer 16 § 43 Abs. 1 Z 10 enthaltenen Verfassungsbestimmungen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung einschränken, bedürfen diese gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 18. November 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. den in Ziffer 1 § 1 und Ziffer 16 § 43 Abs. 1 Z 10 enthaltenen Verfassungsbestimmungen gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates vom 6. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (AMA-Gesetz-Novelle 1997), keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Waldhäusl. – Bitte.

15.18

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Werte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kollegen des Hohen Hauses! Wir Freiheitlichen werden heute dieses AMA-Gesetz ablehnen und bringen daher einen Einspruchsantrag ein, der folgendermaßen lautet:

Antrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 6. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird (AMA-Gesetz-Novelle 1997), wird gemäß Artikel 42 B-VG Einspruch erheben."

Begründung:

1. Per Verfassungsbestimmung werden Rechtsbestimmungen gesetzt, die trotz ihrer inhaltlichen Fragwürdigkeit von keinem Höchstgericht und vom Gesetzgeber selbst nur mit Zweidrittelmehrheit aufgehoben werden können.

2. Während für die gesamte österreichische Bevölkerung ein Pensions-Sparpaket geschnürt wurde, übernimmt die Republik Österreich die Garantie der vollen Pensionsansprüche ehemaliger Agrarfonds-Bediensteter und -Verantwortlicher.

3. Der aus Bauern- und Konsumentengeldern stammende Pensionsfonds, der bisher in der AMA treuhändisch gehortet wurde, betrug laut Pressemeldungen im Oktober noch zirka 400 Millionen Schilling, wurde jedoch vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft in einer Anfragebeantwortung vom 4. 11. 1997 per 1. 7. 1993 mit lediglich 288,24 Millionen Schilling beziffert und soll nun zur Finanzierung der AMA-Verwaltungskosten des Jahres 1998 herangezogen werden.


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