Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 11

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Eingelangt sind weiters Beschlüsse des Nationalrates vom 10., 11. und 12. Dezember 1997 betreffend

ein Übereinkommen auf Grund von Art. K.3 des Vertrags über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) samt Anhang und Erklärungen; Protokoll aufgrund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung samt Erklärung und Erklärung der Republik Österreich,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen,

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen,

ein Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz – ArtHG),

ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird,

ein Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlagen,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über soziale Sicherheit,

ein Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits samt Erklärungen und Anhang sowie Unterzeichnungsprotokoll,

den Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung der gegenseitigen Amtshilfe in bestimmten Angelegenheiten.

Diese Vorlagen kommen für die Tagesordnung der für Donnerstag, 15. Jänner 1998, in Aussicht genommenen Sitzung in Betracht.

Ich habe alle eingelangten Beschlüsse des Nationalrates den hiefür zuständigen Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Soweit die Ausschüsse ihre Vorberatungen abgeschlossen haben, liegen schriftliche Ausschußberichte vor.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Günther Hummer: Für jene Vorlagen, die auf der heutigen Tagesordnung stehen, ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24stündigen Aufliegefrist der Ausschußberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschußberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Bösch.


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