Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 28

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ramsbacher. – Bitte, Frau Bundesrätin.

10.31

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wie meine Vorrednerin zum Schluß ihrer Rede möchte auch ich mich dem Nachtarbeitszeitgesetz widmen. Wieder einmal wollte man ein Gesetz ändern, nämlich das Nachtarbeitszeitgesetz für Frauen – ein Dauerbrenner, wie wir alle hier im Hohen Hause wissen. Was herausgekommen ist, war eine schwammige Lösung: Statt einer tatsächlichen, wahrhaftigen, geschlechtsneutralen Regelung ist ein mickriger Kompromiß daraus geworden, und wieder einmal stellt es eigentlich eine Diskriminierung der Frauen dar. Im EU-Raum bringt es sogar wesentliche Wettbewerbsnachteile für die österreichischen Arbeitnehmerinnen mit sich. Da gibt es weit und breit überhaupt keine Spur von EU-Recht.

Meine Damen und Herren! Es erscheint mir fast so wie eine Zwangsbeglückung durch einen Zwangsschutz für die Frauen. Was vor hundert Jahren vielleicht notwendig und passend war, hat im Jahre 1997 einfach keine Existenzberechtigung mehr. Schließlich fahren wir jetzt auch keine Pferdefuhrwerke mehr. In der Anfragebeantwortung 1339/AB auf die Anfrage der Bundesräte Giesinger, Weiss, Jaud und Kollegen sagen Sie selbst, Frau Ministerin, daß es sich bei diesem Gesetz um einen Kompromiß und um eine Übergangslösung bis zur Schaffung eines geschlechtsneutralen Nachtarbeitsgesetzes in Anpassung an das EU-Recht handelt. Mittels Ausnahmeregelungen wird es nun aufgeweicht und verwässert.

Meine Damen und Herren! Wir sind nicht für halbe Lösungen, wir sind auch nicht für halbe Gleichbehandlung, und wir sind auch nicht für halbherzige geschlechtsneutrale Behandlung von Mann und Frau. Vielleicht wurde da die Halbe-halbe-Aktion der ehemaligen Frauenministerin fehlinterpretiert, nämlich im Sinne des Wortes. Es scheint so zu sein.

Übergangslösungen und Kompromisse bewegen im Jahre 1997 überhaupt nichts mehr und bringen den österreichischen Frauen im EU-Raum tatsächliche Nachteile. Das ist eine künstliche Aufrechterhaltung von Schutzbestimmungen, die wirklich keiner mehr will oder braucht, und ich selbst und meine Fraktion werden diesem Gesetzesänderungsantrag daher keine Zustimmung geben. Wir meinen nämlich, daß die Frauen wirklich eine bessere und vor allem ehrlichere Lösung verdient haben.

Abschließend noch eine Bemerkung zur Kollegin Kainz. Sie hat, glaube ich, die ganze Problematik der Nachtarbeit von deren gesundheitlichen Aspekt her aus der Sicht der Männer und der Frauen betrachtet. Mir geht es dabei hingegen nur um die Gleichbehandlung, um die geschlechtsneutrale Behandlung von Mann und Frau. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.34

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesministerin.

10.34

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, einige Bemerkungen zu den jetzt von Ihnen diskutierten gesetzlichen Grundlagen zu machen, wobei ich bei dem Thema, das wir in den letzten Monaten unter dem Arbeitstitel "Pensionskonzept 2000" diskutieren konnten und das nun auch vom Bundesrat, so hoffe ich, heute seine Bestätigung erfahren wird, kurz verweilen möchte.

Grundsätzlich wäre aus meiner Sicht zu sagen, daß dem österreichischen Pensionssystem – eigentlich müßte man "Pensionssystemen" sagen – von allen Studien, seien es österreichische Studien oder seien es internationale Studien, eine sehr hohe Qualität attestiert wird, daß anerkannt wird, daß damit eine sehr gute Versorgung in den verschiedenen Formen der Altersvorsorge gewährleistet wird.


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