Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 37

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Mit den Beschlüssen zur Pensionsreform 1997 haben die Regierung, die Abgeordneten zum Nationalrat, die Sozialpartner sowie wir Bundesrätinnen und Bundesräte, die Möglichkeit, zu beweisen, daß es in Österreich trotz heftiger Konflikte und manchmal übertriebener Erwartungshaltungen möglich ist, Gesprächsebenen zu finden, die funktionieren, und daß der soziale Friede den Österreicherinnen und Österreichern einiges an Kompromißfähigkeit und Entgegenkommen wert ist! Ich glaube, daß sich die lange und heftige Auseinandersetzung gelohnt hat, sodaß meine Fraktion dem Nachtarbeitsgesetz und den anderen Sozialgesetzen der Pensionsreform gerne die Zustimmung gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

11.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schaufler. – Bitte.

11.20

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Und sie kommt doch, und das auch noch gerade rechtzeitig, die 54. Novelle zum ASVG und anderen Gesetzen, zusammengefaßt im sogenannten Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997!

Die Freiheitlichen hätten sich wahrscheinlich gefreut, wenn diesbezüglich nichts zustande gekommen wäre. So bleibt ihnen heute eigentlich nichts anderes übrig, Herr "Woidhäusl", als erwartungsgemäß heftigst ... (Bundesrat Waldhäusl: Nicht "Woid...", sondern "Wald..."!) – Ich habe mir gedacht, Sie verstehen den niederösterreichischen Dialekt. Es verwundert mich, daß Sie als Waldviertler ihn nicht verstehen. – Es bleibt Ihnen heute erwartungsgemäß nichts anderes übrig, als heftigst zu kritisieren.

Mich freut es dennoch – obwohl diese Novelle grundsätzlich für Arbeitnehmervertreter keinen großen Anlaß gibt, sich zu freuen –, daß in der heutigen Plenardebatte jedenfalls bisher kein Redner das System der Pflichtversicherung in Frage gestellt hat. Langsam, aber sicher setzt sich doch bei allen Parlamentariern die Erkenntnis durch, daß das österreichische System auf längere Sicht gesehen doch das bessere ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Auch dann, wenn immer wieder Novellen zur Anpassung an die sich ständig ändernde Gesellschaft notwendig sind – meine Vorrednerin, Frau Kollegin Fischer, hat auf die Änderungen hingewiesen –, muß man sagen, daß das System grundsätzlich richtig ist und Sicherheit in der Altersversorgung für fast 100 Prozent der Österreicher bringt.

Mich freut auch, daß heute noch niemand das bestehende Finanzierungssystem im sogenannten Umlageverfahren kritisiert hat. Anscheinend reift auch hier bei den Kritikern die Einsicht, daß eine Finanzierung über ein sogenanntes Kapitaldeckungsverfahren kaum möglich ist, weil in einer dazu notwendigen Umstellungsphase einerseits Beiträge zur Finanzierung der laufenden Pensionen und andererseits hohe Geldmittel aufgebracht werden müssen, die zu einer späteren Kapitaldeckung führen könnten. Auch hier ist Ruhe eingekehrt.

Die seit der Ruster Absichtserklärung, die Pensionssysteme zu harmonisieren, erfolgten Diskussionen haben doch für viele Licht ins bisher unbekannte Dunkel der Sozialversicherungssysteme gebracht. Da sind Diskussionen von Vorteil. Das gilt auch für die Frage, wie es mit der Deckung oder Finanzierung der Pensionen über Beiträge in den einzelnen Anstalten aussieht. Für den ASVG-Bereich, so darf ich behaupten, liegt die Sache nicht so schlecht. Wenn Pensionen zu 85 Prozent aus laufenden Beiträgen finanziert werden können, ist das eine stolze Leistung unseres Systems. Nicht ganz so gut sieht es in anderen Anstalten aus, aber das vorliegende Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz hat genug Ansätze, um auch in diesen Bereichen die Situation etwas zu verbessern, um die Altersversorgung grundsätzlich zu sichern.

Die gesetzten Maßnahmen sind ein verträglicher Mix, damit die Leistungsfähigkeit und Sicherheit aufrechterhalten werden können. Die Möglichkeiten zu einer längerfristigen Absicherung der Pensionen waren und sind begrenzt. Zur Auswahl standen nicht allzu viele Ansätze: höhere Beiträge, späteres Pensionsantrittsalter, geringere Leistungen oder höhere Staatszuschüsse.


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