Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 47

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"Harmonisierung der Pensionssysteme" – bitte, achten Sie auf die Wortgruppe "Harmonisierung der Pensionssysteme" –,

"Freimachung von Lehrer-Arbeitsplätzen durch befristete zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten der Lebensarbeitszeit für die vorhandenen Lehrer," – und dann geht es eigentlich schon dem Ende zu.

Wir beschließen heute die Grundfesten, nämlich das 1. Budgetbegleitgesetz. In der letzten Sitzung haben wir das Dach beschlossen, das 2. beziehungsweise 3. Budgetbegleitgesetz. Es konnte bis jetzt formalrechtlich noch immer nicht geklärt werden, ob das das 2. oder das 3. war. Im Nationalrat war es das 3., dann ist es hier das 2. Heute weiß ich ein bißchen mehr, weil wir vorher die sozialrechtlichen Änderungen beschlossen haben. Also heute beschließen wir die Grundfesten, und das letzte Mal haben wir das Dach beschlossen, und ich hoffe, daß das Dach nicht inzwischen schon eingestürzt ist. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Noch einige formale Abhandlungen. Wir haben auch in der letzten Sitzung genau das gesagt und nach § 39 der Geschäftsordnung des Bundesrates gebeten und Sie ersucht, diesen Tagesordnungspunkt, das 2. beziehungsweise das 3. Budgetbegleitgesetz zurückzustellen, weil wir zuerst das Fundament machen wollten, da wir erst dann das Dach draufsetzen können. Sie aber sind dieser Anregung nicht gefolgt, sondern haben – ich werde in Richtung des Kollegen Kone#ny nicht mehr "Befehl" sagen, aber er ist zurzeit ohnehin nicht hier – die Anordnungen Ihrer vorgesetzten Bundesgregierung durchaus befolgt als unabhängige Mandatare und haben dadurch zu diesem Gesetzeswirrwarr beigetragen.

Ich möchte noch auf einiges eingehen, was Kollege Schaufler, der sonst bei seinem Aktenstudium sehr genau ist, gesagt hat. Er meinte: Eigentlich sind wir sehr froh darüber, daß wir in Österreich beim Umlagesystem geblieben sind und nicht zu einem Kapitaldeckungsverfahren beziehungsweise zu einem Versicherungsverfahren gewechselt haben. – Es gibt so etwas, ich werde es später erwähnen; eine ganz interessante Materie. Also auch das hätte der Bund machen können.

Es wird hier immer wieder gelobt und verkündet wird: In vielfältigen Verhandlungen haben wir uns bemüht, Gleichheit herzustellen, die Pensionssysteme einander anzugleichen! – Dazu darf ich, meine Damen und Herren, ein paar Stichworte bringen.

Die Tagesordnung haben Sie ohnehin selbst angeschaut, und dabei haben Sie sicher festgestellt, daß man suchen muß, um die einzelnen Bezugspunkte finden. Ziehen wir einmal die Regelungen für Beamte und jene des ASVG zu einem Vergleich heran – das war in Diskussion –, ich sage Ihnen einiges, was die Beamten betrifft – ich bin selbst auch Beamter –:

höherer Pensionsbeitrag seit 1. 5. 1995, statt 10,25 Prozent sind es jetzt 11,75;

Pensionsbeitrag von Beamtenpensionisten mit 1,5 Prozent;

Verschlechterung der Pensionshöhe und Anwartschaft auf die Höchstpension bei Neueintretenden ab dem 1. 5. 1995, 80 Prozent werden erst nach 40 Jahren erreicht;

Abschlagsregelung für Frühpensionisten, damit sind wir bei den 2 Prozent. Die Abschlagsregelung für die Lehrer darf ich gleich extemporierend einbringen: Das sind jetzt 4 Prozent pro Jahr weniger; ich glaube nicht, daß Frau Ministerin Gehrer damit sehr viele Leute dazu bewegen können wird, in Pension zu gehen; man hat eine Grenze mit 65 Prozent eingezogen. Das ist neben den Bauernpensionisten die am schlechtesten behandelte Gruppe. Da ist von Gleichbehandlung gar keine Rede!

Nehmen wir andere Bereiche her. Bei den ÖBB hat man zwar den Durchrechnungszeitraum durchgesetzt, aber was ist mit allen anderen Regelungen? – Auch einem anderen wäre es sehr angenehm, wenn er mit 49, 52 oder 53 Jahren in Pension gehen könnte, aber das ist nicht der Fall. Diese Ungleichregelung gibt es nach wie vor.


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