Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

als das einzig wahre und beste, das es auf der Welt geben kann, hingestellt hat. Ich muß das auch den FPÖ-Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates anrechnen, daß sie bisher dieses Modell nicht in den Vordergrund gestellt haben. Das spricht auch für sie.

Noch einige Anmerkungen zu seinem Modell Graz, das er sehr ausführlich beleuchtet hat. Ich möchte dazu nur sagen, Graz ist eine große und schöne Stadt, liegt in der grünen Steiermark und (Bundesrat Meier: Hat einen sozialdemokratischen Bürgermeister!)  hat einen sozialdemokratischen Bürgermeister, der sein Leben sozial und humanistisch gestaltet und auch vorlebt.– Kein Widerspruch, oder? – Darum sage ich es ja!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einige Anmerkungen zum 1. Budgetbegleitgesetz. Es ist schon erwähnt worden, daß darüber sehr heftig und lange diskutiert worden ist. Ich darf ergänzen, daß es schon öfter der Fall gewesen ist, daß eine Sache auf Messers Schneide gestanden ist. Aber schlußendlich war es doch möglich, entscheidende Schritte nach vorne zu setzen. Es wurde ein Weg zur Harmonisierung der Systeme im öffentlichen Dienst gefunden. Das betrifft nicht nur die Beamten des öffentlichen Dienstes, sondern auch Landesbedienstete und Gemeindebedienstete. Weiters ist uns eine sehr starke Annäherung an die Systeme der Arbeiter, Angestellten, Gewerbetreibenden, Selbständigen und Bauern gelungen.

Aufgrund der doch – und von Kollegen Kaufmann auch sehr gelobten – konsequenten Verhandlungslinie der Gewerkschaften und des ÖGB konnte diese Pensionsreform im öffentlichen Dienst verwirklicht werden, wobei ich auch dazusagen muß, daß es eine sehr enge Kooperation gegeben hat, auch innerhalb der politisch verantwortlichen Gruppierungen dieser Gewerkschaften. Das Ergebnis wurde nach langwierigen Erläuterungen und Erklärungen doch weitgehend akzeptiert.

Ich möchte aber auch nicht verschweigen, daß von der gesamten Gewerkschaftsbewegung noch eine Reihe von Aufklärungsarbeiten erforderlich sind, weil einige Kolleginnen und Kollegen kein Verständnis haben, sehr betroffen sind und der Gewerkschaftsbewegung, vor allem der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes, aber auch jener der Gemeindebediensteten und anderen Gewerkschaften die Mitgliedschaft aufgekündigt haben.

Trotzdem ist es aufgrund dieses Einsatzes, aufgrund dieser langwierigen Gespräche gelungen, dem uns vorgelegten ersten Konzept die Giftzähne zu ziehen, und es wurden wesentliche, von Haus aus unverrückbare Forderungen doch entschärft und abgeändert. Die Ergebnisse dieser Beamtenpensionsreform wurden schon – und werden sicherlich noch – sehr präzise dargestellt, ich möchte mich daher darauf beschränken, was vor allem die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes verhindert und durchgesetzt hat.

Der Beginn des Durchrechnungszeitraumes wurde von 1998 auf 2003 verschoben. Es ist auch gelungen, Härtefälle während der Übergangsphase durch Dämpfungen des Durchrechnungszeitraumes abzufedern. Besondere Berücksichtigung finden auch die niedrigen Einkommensbezieher durch die Stabilisierung des Durchrechnungsergebnisses.

Es ist auch die Stabilisierung durch die Valorisierung der Eckdaten für die Übergangsphase gesichert. Es wurde auch für die Vertragsbediensteten einiges geschaffen. Es ist auch die Absenkung des Pensionsbetrages für alle Bediensteten, die 2020 oder später in den Ruhestand treten werden, gelungen, ebenso eine Verbesserung bei der Anrechnung der Ruhegenuß-Vordienstzeiten und so weiter und so fort.

Die Neueinführung des Kinderzurechnungsbetrages wurde schon erwähnt, auch die Erhaltung der bis zum Jahre 2000 erworbenen Ansprüche im Nebengebührenbereich und die gedämpfte Einführung eines erhöhten Nebengebührendivisors bis 2018. – Ich weiß schon, daß das alles technische Fragen sind, aber sie waren wesentliche Eckpunkte, damit es überhaupt zu einem Abschluß gekommen ist. Es hat auch spezielle Verbesserungen für die Exekutivbeamten gegeben.

Ich habe schon erwähnt, daß wir jetzt dabei sind, unsere Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich zu beraten. Unsere Aufgabe wird es sein – genauso wie im ASVG-Bereich –, die Maß


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite