Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 74

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Ich weiß, daß die Lehrer mitmachen werden, und zwar auch in ihrer Freizeit mitmachen werden. Ich sage das deshalb, weil ich meine: Die heutigen Beschlüsse werden schmerzhafte Auswirkungen für viele Lehrer haben. Ich bitte daher alle maßgeblichen Stellen, hier aufklärend und auch beruhigend zu wirken. Ich möchte es nicht erleben, daß die Lehrer demotiviert in die Schule kommen – was sie derzeit überwiegend nicht tun, sie sind ausgezeichnet –, denn noch, so möchte ich sagen, leisten sie Hervorragendes für die Zukunft Österreichs, für unsere Jugend. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.25

Präsident Dr. Günther Hummer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Schiffahrtsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz und die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 1997) (933 und 998/NR sowie 5582/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden (999/NR sowie 5583/BR der Beilagen)

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Aktiengesetz 1965 und das Bankwesengesetz geändert werden, und über die Überleitung des Wiener Börsefonds und der Wiener Börsekammer in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BörsefondsüberleitungsG) (929 und 993/NR sowie 5584/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird (526/A und 991/NR sowie 5585/BR der Beilagen)


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