Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 96

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Sie hat diesbezügliche Regelungen zwar eingemahnt, aber mit einer eigenartigen Junktimierung, indem Herr Klubobmann Khol vom Nationalrat gesagt hat: Wenn man jetzt nicht bereit ist, bei den ÖBB eine Lösung zu finden und entsprechende Regelungen zu beschließen, dann werden wir die anderen Pensionspakete im Bundesrat blockieren! – Diese Logik muß man erst einmal nachvollziehen.

Herr Klubobmann Khol sagt, er läßt im Bundesrat die von der ÖVP im Nationalrat schon beschlossenen Gesetze blockieren, wenn das andere nicht durchgeführt wird. Mit dieser Logik, meine Damen und Herren von der Volkspartei, müssen Sie selbst zurechtkommen.

Letztendlich haben sich die Verhandlungen doch auf den Punkt zugespitzt: Soll man hier eine gesetzliche Regelung schaffen, wie von der ÖVP verlangt, oder eine nichtgesetzliche Lösung, wie von der Personalvertretung verlangt? Dann ist man wieder auf eine kuriose Idee verfallen und hat die Vorgangsweise dahin gehend abgeändert, daß man jetzt ein Gesetz beschließt, das sich auf einen privatrechtlichen Vertrag beruft. Dieser Vertrag stellt für uns nicht mehr dar als einen Zettel, auf dem irgendwelche Vereinbarungen geschrieben stehen.

Wir haben nicht mehr in der Hand als ein Konvolut, auf dem steht: "Vereinbarung über eine Abänderung der Bundesbahnpensionsordnung 1966". Wir wissen nicht einmal, wer denn diese Vereinbarung geschlossen hat, wer dafür zuständig ist. Und auf diesen Vertrag, der bei Nationalratspräsidenten Fischer oder sonstwo hinterlegt sein soll, beruft sich dieses Gesetz. Da muß sich jeder Jurist fragen, wie das dann mit solchen Vertragsinhalten weitergeht? Es steht nämlich auch im Gesetz, daß der Staat für diese Vertragsinhalte zu haften hat. Wer garantiert uns, daß Vertragsinhalte nicht zum Nachteil des Haftungsträgers nachträglich abgeändert werden? Wie schaut es aus, wenn diese Verträge eines Tages geändert werden? Treffen den Staat dann höhere Haftungen oder geringere? Wie schaut es mit den Versicherten aus?

Die Versicherten haben dadurch offensichtlich zwei Möglichkeiten, zu Höchstgerichten zu gehen: einerseits die Möglichkeit aus diesem Vertrag, zum Obersten Gerichtshof zu gehen, und andererseits die Möglichkeit aus dem Gesetz, den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Meine Damen und Herren! Wir meinen, daß man eine Pensionsreform so nicht angehen sollte und daß man mit derartigen Kuriositäten keine langfristige Sicherheit bei den Pensionisten erzeugen kann.

Eines darf ich Ihnen zum Schluß auch noch sagen: Sie waren zwar jetzt bereit, für die Bundesbahner, die mehrheitlich zu den kleinen Leuten zählen, eine solche Regelung zu konstruieren, aber ich stelle jetzt die Frage: Was ist mit den großen Pensionsverdienern aus der Oesterreichischen Nationalbank? Da ist noch nichts geschehen. Da sind für einige hundert oder einige tausend Mitarbeiter Pensionsreserven, Sozialkapital in der Höhe von 23 Milliarden Schilling angesammelt worden. Die wollen Sie nicht angreifen. In diesem Bereich haben Sie noch keine Regelung getroffen, obwohl Sie diese schon des längeren ankündigen.

Bei den kleinen Eisenbahnern hat man mit diesem Kuriosum einmal etwas geregelt, auch auf Verlangen der ÖVP, bei der Nationalbank scheint man es noch nicht so eilig zu haben, weil hier die beiden Parteien in trauter Zweisamkeit die Vorzüge nützen wollen.

Meine Damen und Herren! Was die Bundesbahnen betrifft, sollte man auch noch eine Regelung ansprechen, die nicht geändert worden ist, und zwar die Regelung des Pensionseintrittsalters. Auch wenn jetzt die Durchrechnung eingeführt wurde, gilt grundsätzlich bei den Bundesbahnen nach wie vor ein sehr niedriges Pensionseintrittsalter. Ab 53, 54 Jahren kann man dort in Pension gehen. Jemand in diesem Haus hat schon einmal in Richtung meines Kollegen Waldhäusl gesagt: panta rhei, alles ist in Fluß, nur scheint er übersehen zu haben, daß das auch für die Österreichischen Bundesbahnen gilt, daß diese Privilegien, die vor Jahrzehnten für die Eisenbahner eingeführt wurden, nicht mehr gerechtfertigt sind.

Vor Jahrzehnten mußte auf Dampflokomotiven gefahren werden, auf offenen Plattformen Dienst gemacht werden, die Streckensteuerung mußte händisch auf der offenen Strecke durchgeführt


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