Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 109

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Ist an sich diese Tatsache schon traurig genug, so gab es seit der Beschlußfassung dieses Gesetzes unzählige Beispiele undisziplinierter Fahrzeuglenker, die in alkoholisiertem Zustand zum Teil noch weit über die bisher geltenden Grenzwerte hinaus grauenhafte Unfälle verursachten und dabei zahlreiche Menschenleben vernichteten.

Uns allen ist noch jener Vorfall in besonders schrecklicher Erinnerung, bei dem ein Lenker in alkoholisiertem Zustand mit mehr als 2 Promille auf einen Kleinbus auffuhr und dadurch drei Jugendliche tötete. Der Druck der Öffentlichkeit wurde im besonderen durch diesen Vorfall, aber auch durch das Engagement der betroffenen Mitschüler so groß, daß die bisher vorgebrachten Argumente gegen eine Absenkung der Promillegrenze verpuffen mußten und schließlich die Vernunft obsiegen konnte. Endlich im nunmehr dritten Anlauf beugt sich aus sachpolitischen Gründen entsprechend der Aussage des ÖVP-Verkehrssprechers Kukacka auch der Koalitionspartner Punkt für Punkt den Vorstellungen unserer Fraktion und ermöglicht damit, endlich Signale gegen den Alkohol am Steuer zu setzen.

Besonders erfreulich ist es, daß vier Parteien, SPÖ, ÖVP, Liberale und Grüne dem vom SPÖ-Abgeordneten Parnigoni eingebrachten Antrag unterstützten. Einzig die Freiheitlichen blieben auf Zickzackkurs und stimmten nicht mit, obwohl deren Verkehrssprecher Rosenstingl noch im Sommer den Antrag für 0,5 Promille als Heuchelei bezeichnete. Heute geht den Freiheitlichen die vorgesehene Regelung plötzlich nicht weit genug, die Strafen sind ihnen zu gering. Mit dieser Haltung kann man getrost wieder nach beiden Seiten schielen, zu den Unverbesserlichen im Bierzelt – wir waren ohnehin gegen die Absenkung der Promillegrenzen –, aber auch zu den Vernünftigen, weil schließlich jeder für mehr und für konsequente Kontrolle der geltenden Bestimmungen eintritt. Die anläßlich der Abstimmung zu diesem Thema auf der Tribüne anwesende Jugend hat allerdings dieses Doppelspiel der FPÖ durchschaut und weiß nunmehr, wer ihre Interessen tatsächlich vertritt und ihre Sorgen ernst nimmt.

Zum Gesetz selbst: Es sieht künftig kräftige Strafen bei einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille vor. Bei der erstmaligen Übertretung der Grenze ist eine Geldstrafe zwischen 3 000 S bis 50 000 S zu erwarten. Das tatsächliche Strafausmaß entscheidet der Grad der Alkoholisierung. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres wird neben einer gleich hohen Geldstrafe auch ein dreiwöchiger Führerscheinentzug verhängt. Beim dritten Verstoß innerhalb von 12 Monaten drohen neben einem vierwöchigen Führerscheinentzug auch Regreßforderungen der Versicherungen wie bei 0,8 Promille. Dieses Gesetz soll bereits mit 1. Jänner 1998 in Kraft treten und wird mehr Sicherheit im Straßenverkehr, weniger Tote und Verletzte und schließlich mehr Vernunft mit sich bringen.

Im Gegensatz zu meinen sonstigen Debattenbeiträgen ersuche ich unter Berücksichtigung meiner Ausführungen die Kolleginnen und Kollegen der freiheitlichen Fraktion dieses Hauses, dieser Vorlage ebenfalls die Zustimmung zu geben. Meine Fraktion und ich werden jedenfalls gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.06

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Helena Ramsbacher das Wort. – Bitte.

17.06

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Bürger, die Fußgänger, die Älteren, die Kinder, die Behinderten, die Radfahrer, die Beifahrer und vor allem die verantwortungsbewußten Autofahrer, haben ein Recht darauf, daß die Lenker nicht betrunken Auto fahren, daß sie nicht rasen, daß sie nicht übermüdet und auch nicht im Drogenrausch Auto fahren. Die Freiheit jedes einzelnen hört aber spätestens dann auf, wenn andere Menschen oder Mitbürger gefährdet sind. Ich zitiere hier die Kollegen Dr. Rasinger, Dr. Pumberger, Dr. Povysil und so weiter aus dem Nationalrat. Es sind sich alle einig darüber, daß etwas geschehen muß.

Die Bewußtseinsbildung für ein verantwortliches Fahren muß das primäre Ziel all dieser Maßnahmen sein, also daß ich mein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen kann, wenn ich beeinflußt bin, das heißt, wenn ich nicht fahrtauglich bin, zum Beispiel durch die Beeinträchtigung von


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