Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 114

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Traurig an der ganzen Sache ist der Umstand, daß wir im Zuge des EU-Beitrittes ohnehin schon sehr vieles im Bereich des Transitverkehrs und dessen Regelung aufgeben mußten. Mit dieser Nichterfüllung dieser Auflagen durch die EU begeben wir uns jedoch in die Gefahr, die letzten Transit- und Schutzbeschränkungen für unser Land aufzugeben.

Herr Minister! Aus diesem Grunde ersuche ich Sie, dem Bundesrat Auskunft darüber zu geben, wie die Ausstattung mit EDV-Kontrollen an den Grenzen fortschreitet und ob es möglich sein wird, zu Beginn des nächsten Jahres die Öko-Punkte mittels elektronischer Kontrolle zu überwachen und abzubuchen. Wenn nicht, dann ersuche ich Sie um Bekanntgabe, wie die Verhandlungen mit der EU stehen, ansonsten steht zu befürchten, daß die Öko-Punkte-Regelung überhaupt hinfällig ist. Das werden wir so nicht akzeptieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.23

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Gottfried Jaud das Wort. – Bitte.

17.23

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Die heute zu beschließende Änderung des Güterbeförderungsgesetzes dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Bestimmungen. So wird auch die Frachtbriefpflicht neu geregelt. Jeder Frächter beziehungsweise dessen Fahrer muß in Zukunft ab einer Entfernung von 50 Kilometer oder bei einer grenzüberschreitenden Sendung jeweils für das gesamte verladene Gut einen Frachtbrief mitführen. Auf diesem Frachtbrief sind unter den 21 verschiedensten Angaben auch vier Unterschriften beizubringen. Dies mag bei einem einheitlichen Gut keine besonderen Schwierigkeiten bereiten. Bei Sammelguttransporten, bei denen auf einem LKW 20, 30 oder mehr verschiedene Güter mit verschiedenen Zielorten und an verschiedene Empfänger transportiert werden, kann ich mir aber nicht vorstellen, daß diese Frachtbriefpflicht zur Anwendung kommen kann.

Diesbezüglich sind die Verantwortlichen – sehr geehrter Herr Minister, ich möchte dies Ihnen, Ihrem Ministerium und vor allem auch dem Statistischen Zentralamt ans Herz legen – aufgefordert, entsprechend praxisnahe Möglichkeiten zu schaffen, damit diese Regelung auch auf Transporte wie Post und Bahn, bei denen es viele kleine Güter gibt, praxisnahe angewendet werden kann. Durch die neue Regelung im Bereich Kabotage werden Leerfrachten vermieden, somit kommt es zu einer wesentlich besseren Auslastung der LKW.

Auch die geplante elektronische Abbuchung der Öko-Punkte, die, wie Herr Verkehrsminister Einem versicherte, zeitgerecht eingeführt werden wird, machte eine Abänderung des Güterbeförderungsgesetzes notwendig. Nach der Novelle im Güterbeförderungsgesetz werden in Zukunft die Organe der Straßenaufsicht auch die für den grenzüberschreitenden Verkehr erforderlichen Dokumente zu kontrollieren haben. Diese Kontrollen dienen im besonderen der öffentlichen Sicherheit, weil hiebei unter anderem auch nicht deklarierte Gefahrengutsendungen entdeckt werden könnten. Da bei solchen Kontrollen aber auch ohne besonderen Mehraufwand die Bestimmungen über die Öko-Punkte kontrolliert werden können, wird mit der Änderung des Güterbeförderungsgesetzes klargestellt, daß die Organe der Straßenverkehrsaufsicht diese auch kontrollieren dürfen.

Folgendes sollte aber auch gesagt werden: Durch den Wegfall der Grenzkontrollen kommt den Organen der Straßenaufsicht besondere Bedeutung und hohe Verantwortung auf sie zu. Deshalb muß der Gendarmerie auch eine dieser hohen Verantwortung entsprechende Ausstattung in Zukunft zukommen. Den Organen der Straßenaufsicht müssen die beste Ausbildung und das beste Material zur Verfügung stehen, damit Österreich auch in Zukunft ein vorbildliches Land in bezug auf Sicherheit bleibt. Die ÖVP gibt dieser Güterbeförderungsgesetz-Novelle gerne ihre Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.27

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Herrn Bundesminister Dr. Caspar Einem das Wort. – Bitte.


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