Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 25

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die Männer im Wege des Grundwehrdienstes zum Bundesheer kommen und dann aufgrund ihrer Eignungsuntersuchungen und ihrer Fähigkeiten in ein Dienstverhältnis übernommen werden oder auch nicht. Bei den Frauen verlagert sich sozusagen eine Erstauswahl bereits auf den Zeitpunkt vor ihrem Eintritt, weil sie ja nicht verpflichtend einen Grundwehrdienst abzuleisten haben. Auf diese Weise findet eine Vorselektion statt. Aber es wird niemandem vorweg eine Zusage gemacht werden können, daß er in jedem Fall einen bestimmten Arbeitsplatz bekommt.

Wir werden sicherlich im Sinne entsprechender Planung vorgehen und mit jemandem, der bei uns in ein Dienstverhältnis eintreten will, vorher darüber beraten, was in Aussicht genommen ist, nachdem er seine Ausbildungsschritte abgeschlossen haben wird et cetera. Aber selbstverständlich hat jede Frau – genauso wie jeder Mann – alle Voraussetzungen und Eignungen zu erbringen, um entsprechend übernommen und eingesetzt zu werden. Da gibt es keinen Unterschied, nichts, was nicht aufgrund vorhandener Gesetze – wie etwa des Gleichbehandlungsgesetzes – bereits gesetzlich geregelt ist. Sonst werden alle völlig gleich behandelt.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Alfred Schöls, um Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

833/M-BR/97

Stellt der Erlaß vom 17. 11. 1997, mit dem verfügt wurde, daß Aufnahmen und Zuteilungen zu jenen Verbänden, die aufgrund der Strukturanpassung aufzulösen wären, nicht einen Vorgriff auf die Heeresreform dar?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Nein, mit Sicherheit nicht! Denn es hat sich bereits in der Vergangenheit aus der Praxis als sehr ratsam erwiesen, daß man, wenn eine Organisationsänderung in Sicht ist, nicht den gesamten Prozeß sozusagen ungesteuert läßt und damit in letzter Minute Fluchtbewegungen in die eine oder andere Richtung beinahe provoziert, sondern bereits im Vorfeld möglicher Organisationsveränderungen an bestimmten Stellen einen Aufnahmestopp beziehungsweise Zugangs- oder Versetzungsstopp verfügt.

Ich habe das 1991 getan, und ich habe das auch diesmal im Vorfeld so gehandhabt. Bereits am 26. September 1997 habe ich – befristet bis 15. Dezember – für folgende Dienststellen einen Aufnahme- sowie Zugangs- und Versetzungsstopp verfügt: für die Zentralstelle, für die Korpskommanden, für das Kommando der Fliegerdivision, für die Militärkommanden, für die Ämter, für die Schulen und Akademien, für die Betriebsversorgungsstellen und für die Buchhaltung.

Damit wurde dies – vereinfacht ausgedrückt – für alle diejenigen verfügt, die nicht unmittelbar Truppe sind. Denn für die Truppe sind Zu- und Abgang entsprechend erforderlich. Ich habe das verlängert und um die Truppenteile – etwa Kommanden – erweitert, die jetzt zusätzlich in Diskussion stehen. Selbstverständlich – das sage ich gleich hinzu – liegt mir eine Mitteilung meiner Personalsektion vor, daß dies mit der Personalvertretung entsprechend abgestimmt worden ist.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Werden Sie bei den Planungen im Zusammenhang mit der Strukturanpassung der Heeresgliederung auch in Zukunft die Personalvertretungsorgane miteinbeziehen?


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