Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 52

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Es stellt sich auch die Frage, ob es eine scharfe Trennung und eine freie Entscheidung bei der Personalauswahl gibt. Wie gesagt: Die betriebswirtschaftliche Ausbildung eines Schuldirektors ist auch noch nicht klargestellt.

Ich glaube, wir gehen mit all diesen Teilgesetzen – die Sie hier immer wieder beschließen; wir stimmen oft genug nicht mit – im Schulbereich in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Auch die Teilrechtsfähigkeit birgt die Gefahr in sich, daß das passiert. Es ist gut, wenn es bei den Schulen eine gewisse Konkurrenz gibt, aber es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, daß wir dann gute Schulstandorte haben, wo großes Engagement vorzufinden ist, wohin auch das Geld fließt und die daher dann auch vermehrt angenommen werden, weil sie die besseren Angebote machen können – das wird dann so quasi wie eine "öffentliche Privatschule", das sage ich aber unter Anführungszeichen, sein ... (Bundesrat Meier: Aber für die waren Sie ja gerade! Warum sind Sie jetzt dagegen?)  – Nein. Ich habe weder gesagt, daß ich dafür bin, noch, daß ich dagegen bin, ich habe nur gesagt, wie es ist, nämlich daß es heute einen verstärkten Zulauf zu Privatschulen gibt, weil die öffentliche Schule die Ansprüche vieler Eltern nicht mehr erfüllt. Nichts anderes habe ich gesagt!

Es besteht die Gefahr, daß wir auf der einen Seite dann quasi eine – unter Anführungszeichen –"staatliche Privatschule" haben und auf der anderen Seite die Reststandorte, zu denen dann jene gehen, die sich gar nichts leisten können. Das finde ich bedauerlich, und damit sind dann Sie mit dem Bildungsanspruch, den Sie richtigerweise einmal gestellt haben, gescheitert.

Ich kann dieser Änderung des Schulorganisationsgesetzes nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Erhard Meier das Wort. – Bitte.

12.07

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte einige Worte zu den nun in Verhandlung stehenden Gesetzen sagen; zuerst zur Teilrechtsfähigkeit an Bundesschulen. Die Teilrechtsfähigkeit wird durch eine Änderung des Schulorganisationsgesetzes, aber auch zweier anderer Gesetzte, und zwar des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes und des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, ermöglicht.

Ich sehe das nicht wie Frau Kollegin Mühlwerth, denn es ist dies eine Entwicklung, die sich ergeben kann, je nach Bedarf. Ich sehe die Konkurrenzsituation nicht, wenn es sich um einen positiven Anreiz handelt, einen Anreiz, daß Schulen etwas leisten.

Was die Schulleiter als die dort vorgesehenen Geschäftsführer betrifft, möchte ich sagen: Bisher meinte man immer, daß Schulleiter vielleicht zu sehr Beamte sind und nichts unternehmen wollen, was mit der Wirtschaft zusammenhängt. Meine Ansicht ist: Schulleiter müssen heute auch Manager sein (Bundesrätin Mühlwerth: Da braucht er eine Ausbildung!), ohne den pädagogischen Bereich zu vernachlässigen. Wenn es nun die Möglichkeit gibt, diesen Personen dieses Angebot mit allen Risken des privaten Wirtschaftens zu bieten, sollte man nichts dagegen haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Da muß ich schauen, daß er ausgebildet ist!)  – Das zur Teilrechtsfähigkeit.

Wir werden sehen, wie es sich entwickelt. Wenn es an keiner Schule funktioniert beziehungsweise nicht angenommen wird, dann wird es ohnehin nicht gemacht werden, wenn es sich aber bewährt, vielleicht auch nur teilweise bewährt oder in einer bestimmten Art von Schulen, dann ist der heutige Beschluß positiv zu sehen.

Zum Schulorganisationsgesetz möchte ich anmerken, daß die Änderungen und Erweiterungen im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Berufsreifeprüfung positiv sind, natürlich auch unter dem Aspekt, daß sie abwickelbar und durch Innendifferenzierung möglich sind. Das erscheint mir als positiv.


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